10.10.2011 - 5.5 Weiteres Verfahren zur Entwicklung des Seehafen...

Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 5.5.

Weiteres Verfahren zur Entwicklung des Seehafens Greifswald-Ladebow

 

Herr Wixforth erklärt, dass mit dieser Beschlussvorlage Bezug auf die rgerschaftsvorlage vom 25.05.2009 genommen wird. Seit dem hat sich kein Investor für eine Marina mit Wohnbebauung gefunden, der in Größenordnung investieren würde. Allerdings hat sich jetzt ein Investor für eine gewerbliche Nutzung (Umschlag von Getreide und Düngemittel in einer Größenordnung von 500.000 t/Jahr) im Hafen gemeldet, der bei der BIMA (Grundstückseigentümer) Interesse für Gewerbeflächen bekundet hat. Ein weiterer Kaufinteressent möchte dort sein Yachtbauunternehmen erweitern.

 

Für die Stadt ist es wichtig, mit einem Bebauungsplan Planungssicherheit und Baurecht für künftige Nutzungen zu schaffen. Die Möglichkeit der Errichtung eines Sportboothafens seeseits vor Ladebow/Wieck soll weiterhin Berücksichtigung finden.

 

 

Des Weiteren muss nach Ausschreibung mit einem potentiellen Interessenten ein Nutzungs- und Betreibervertrag für den Betrieb des Seehafens Greifswald-Ladebow verhandelt und über eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren abgeschlossen werden, damit eine langjährige Investitionssicherheit gegeben ist.

 

Um einen gut funktionierenden Gewerbehafen herzustellen, gehört dann auch die Herrichtung der Befahrbarkeit der kommunalen Anschlussbahn vom Großnetz der DB Netz AG zum Seehafen Greifswald-Ladebow.

 

Anhand einer Powerpoint-Präsentation (liegt dem Protokoll bei) unterstreicht Herr Wille die Motivation für die Weiterentwicklung des Seehafens Greifswald-Ladebow.

 

Die Stadt glaubt aufgrund der Alleinstellungsmerkmale (Umschlag von Flüssiggütern, gute Verkehrsanbindung, der Verfügbarkeit von Gewerbeflächen), dass der Hafen durchaus positive Zukunftsaussichten hat. Auch die unbebauten Flächen am Silberberg bieten langfristig Entwicklungspotenzial.

 

Herr Wille informiert, dass die Ortsteilvertretungen Ladebow und Innenstadt ihre Zustimmungen für die Beschlussvorlage gegeben haben.

 

Herr Braun bedankt sich für die Präsentation und bittet darum, diese per E-Mail zu versenden.

 

Seine Fraktion unterstützt den Punkt 1.

 

Zum Punkt 2 würde die SPD als Partner für den Hafenbetrieb gerne die Stadtwerke sehen. Aus Sicht der Stadtwerke wurde das Geschäftsfeld der Entsorgung verloren. Das Betreiben des Stadthafens wäre ein kommunalnahes Geschäftsfeld, das durchaus von den Stadtwerken übernommen werden könnte. Als Stadt wäre dann auch der Einfluss größer, man möchte einen verlässlichen Partner und von keinem Privatunternehmen abhängig sein. Bei einer Nichtnutzung des Hafens ab 01.01.2012 muss die Stadt in Größenordnungen Sonderabschreibungen vornehmen. Sofern eine Ausschreibung erforderlich ist, sollten für die Übergangszeit die Stadtwerke die Geschäfte kommissarisch übernehmen. So hätte man für 12 Monate eine sichere Lösung. Auch sollte eine Inhouse-Vergabe rechtlich geprüft werden.

 

Für Punkt 3 wird momentan keine Möglichkeit gesehen, eine Entscheidung zu treffen. Hier muss erst die Kostenfrage geklärt sein, was an Fördermitteln zu erwarten ist und wie der Rest aus Einnahmen gedeckt werden kann. Einer pauschalen Herstellung des Anschlussgleises, ohne dessen Perspektive zu kennen, wird nicht zugestimmt.

 

Bezüglich Punkt 2 erklärt Herr Wixforth die Idee mit den Stadtwerken für annehmbar. Als schnelle Interimslösung wurde seinerzeit durch die Stadt ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Bei den Stadtwerken wurde auch angefragt, sie zeigten aber kein Interesse, hingegen aber mit einem anderen interessierten Betreiber (identisch mit dem, der dort investieren will) Kontakt aufgenommen wurde. Die Verträge mit diesem Betreiber sind fast endverhandelt. Fairerweise sollte mit diesem Interessenten auch weiterverhandelt werden.

 

In Bezug auf die Befahrbarkeit der kommunalen Anschlussbahn erklärt Herr Wixforth, dass dort die kleine Variante, der Einschub einer Eisenbahnbehelfsbrücke über den Ryck (Ingenieure sagen eine Haltbarkeit von 20 bis 30 Jahre voraus), zum Einsatz kommen soll. Die Investitionskosten betragen dann 600.000 EUR (wurde korrigiert, in der Vorlage stehen noch 500.000 EUR). Das Wirtschaftsministerium M-V hat für diese Instandsetzung eine großzügige Förderung in Aussicht gestellt.

 

Herr Dr. Bartels kritisiert die Formulierung des Beschlussvorschlages. Der Beschluss von 2009 hatte eindeutig das Ziel einer maritimen-touristischen Nutzung. Demzufolge würde der jetzige Beschluss den von 2009 nicht fortführen und umsetzen, sondern aufheben.

 

Die vorgestellten Zahlen in der Präsentation überzeugen nicht. Es wären 4- bis 6-fache Umschlagszahlen nötig, was aber nach den Entwicklungen in den letzten 20 Jahren als kaum realisierbar eingeschätzt wird.

 

Von seiner Fraktion wird der Punkt 1 unterstützt.

 

Der Punkt 2, einen Nutzungs- und Betreibervertrag mit potentiellen Interessenten zu verhandeln und abzuschließen, wird als bedenklich eingeschätzt. Den Vorschlag von Herrn Braun, die Variante mit den Stadtwerken, können sich die Linken auch gut vorstellen.

 

Den Punkt 3 zum jetzigen Zeitpunkt zu beschließen, wird von der Fraktion abgelehnt.

 

Herr Wille argumentiert, dass der Beschluss von 2009 keiner Aufhebung bedarf, da dort die Erweiterung der Nutzung des Hafens Ladebow beschlossen wurde.

 

Bezüglich Einbeziehung der Stadtwerke bemerkt Frau Dr. Rothe, dass diese mit einem Betrieb des Stadthafens kein zusätzliches Personal sowie keinerlei Erfahrungen besitzen. Wenn überhaupt, könnte es nur eine perspektivische Lösung sein.

 

Herr Dr. Fassbinder könnte sich in diesem Gebiet etwas anderes vorstellen, als einen Gewerbehafen, findet aber das vorgeschlagene Verfahren sinnvoll.

 

Beim Punkt 1 ist unklar, was beschlossen werden soll. 1993 wurde ein B-Plan-Verfahren aufgestellt, das sich 1994 im 1. Durchgang befand. Er fragt an, ob das alte B-Plan-Verfahren aufgegriffen wird.

 

Herr Kaiser erklärt, dass auf das alte B-Plan-Verfahren aufgesetzt wird. Es muss kein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Es wird ein neuer neutraler Entwurf (u. a. Lärmschutzimmission betreffend) erarbeitet, der sich mit allen Flächen in diesem Bereich beschäftigt, worüber dann beschlossen werden soll.

 

Herr Dr. Fassbinder wünscht sich diese klare Formulierung im Beschlussvorschlag.

 

Prüfenswert findet er die Variante mit den Stadtwerken im Punkt 2, denkbar wäre aber auch eine andere städtische Gesellschaft.

 

Im Punkt 3 fehlt auch ihm die Klarheit zu den Kosten (ob mit oder ohne Förderung).

 

Herr Wixforth appelliert an die Ausschussmitglieder, zu dieser Vorlage eine Grundsatzentscheidung zu treffen, über die Details kann in weiteren Verfahrensschritten bis zur Bürgerschaftssitzung entschieden werden.

 

Herr Braun schlägt vor, bis zum Hauptausschuss

 

-          zu Punkt 1 die Anregungen von Herrn Dr. Fassbinder aufzunehmen, da sie der Verdeutlichung dienen,

 

-          Punkt 2 neu zu formulieren. Die Bürgerschaft beschließt, die Stadtwerke zu beauftragen, zu prüfen, ob sie den Hafenbetrieb ab 01.01.2012 übernehmen und fortführen kann. Für den Fall, dass ab 01.01.2012 durch Zeit- oder Kompetenzfaktoren kein Anschluss möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, eine Übergangslösung mit einer Laufzeit von max. 12 Monaten zu finden.

 

Zu diesem Punkt erläutert Herr Wixforth nochmals, dass die Verwaltung bereits eine Interimslösung vorverhandelt hat und man kurz vor Vertragsschluss steht. Bisher wird dies als Geschäft der laufenden Verwaltung gesehen und auch daran festgehalten, sodass ein Übergang ab 01.01.2012 gewährleistet ist.

 

Herr Braun hält an einer Lösung, ggf. auch interimsmäßig, mit den Stadtwerken fest.

 

-          Punkt 3 aus der Beschlussvorlage zu nehmen mit der Maßgabe, es so vorzubereiten, wie es diskutiert wurde. Die Kosten sollten klar dargestellt werden. Ebenso muss geprüft werden, in welchem Umfang Förderungen zu erwarten sind.

 

Herr Wixforth wird bis zur Hauptausschusssitzung den Punkt 3 bzgl. Finanzierbarkeit untersetzen.

 

 

Herr Mundt lässt über die einzelnen Punkte im Beschlussvorschlag abstimmen.

 

1) Überarbeitung des Punktes mit präzisierter Wortwahl, was die Anbindung

    an den B-Plan betrifft.

 

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen

 

2) Die Bürgerschaft beschließt, die Stadtwerke zu beauftragen, zu prüfen, ob sie den Hafenbetrieb ab 01.01.2012 übernehmen und fortführen kann. Für den Fall, dass ab 01.01.2012 durch Zeit- oder Kompetenzfaktoren kein Anschluss möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, eine Übergangslösung mit einer Laufzeit von max. 12 Monaten zu finden.

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen

    4 Stimmenthaltungen

 

3) Punkt 3 aus der Beschlussvorlage zu nehmen mit der Maßgabe, den

    Punkt für den Hauptausschuss so vorzubereiten, wie es diskutiert wurde.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen

    2 Gegenstimmen

    1 Stimmenthaltung

 

Über die Beschlussvorlage wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen

    4 Stimmenthaltungen

 

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=24389&selfaction=print