18.10.2011 - 5.1 Prüfauftrag: Zulässigkeit des Einsatzes von FSJ...

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Beratung

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Prüfauftrag: Zulässigkeit des Einsatzes von FSJ und Bundesfreiwilligendienst in Greifswalder Schulen

Zunächst teilt Herr Petschaelis mit, dass der Einsatz von FSJler und Teilnehmern des Bundesfreiwilligendienstes als Ergänzung im freizeitpädagogischen Bereich von Ganztagsschulen auch ohne die Zustimmung des staatlichen Schulamtes möglich ist.

Frau Demuth berichtet, dass zunächst 4 Stellen für kommunale Schulen vorgesehen sind. Im Haushalt 2012 sind jeweils 5.000,- € pro Stelle angemeldet. Die Verwaltung wird über Ergebnisse der bevorstehenden Haushaltsdiskussion informieren.

Herr Burmeister bittet darum, beide Gymnasien in die Planungen mit aufzunehmen.

Frau Terodde informiert, dass die Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung sich bei Einbindung von Stellen des Bundesfreiwilligendienstes im Rahmen der Gleichstellungsproblematik an den Kosten beteiligen kann.

Herr Petschaelis hält einen Einsatz von Kräften im Rahmen des Bundesfreiwilligendiensts mit dem Beginn des Schuljahres 2012/13 für möglich.

Frau Leddin regt an, den Verein ÖdS in die Überlegungen mit einzubeziehen. Herr Petschaelis kann sich vorstellen, dass der Verein Träger dieser Maßnahmen wird.

Herr Trettin regt an, das noch mal alle Schule des Stadtgebietes über die Möglichkeiten des Einsatzes von Kräften des Bundesfreiwilligendienstes informiert werden