07.11.2011 - 5.5 Aufhebung Vorbehalt zur Entlastung des Oberbürg...

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Der Vorbehalt im Beschluss der Bürgerschaft (B248-12/10) vom 13.12.2010 zur Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009 wird aufgehoben. Im Übrigen bleibt der Beschluss bestehen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 22 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und einigen

    Stimmenthaltungen beschlossen

 

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