07.11.2011 - 5.9 Weiteres Verfahren zur Entwicklung des Seehafen...

Zuständigkeit:
Einzelabstimmung
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt in Fortführung und Umsetzung des Beschlusses B590-42/09 vom 25.05.2009 zur Weiterentwicklung des Seehafens Greifswald-Ladebow:

 

1. Zur Schaffung von Planungssicherheit und Baurecht zur Entwicklung des Seehafens Greifswald-Ladebow als Gewerbe- und Industriehafen, ist der Bebauungsplan Nr. 14 - Hafen Ladebow -, zunächst als Entwurf (2. Durchgang) weiterzubearbeiten und im Weiteren zur Rechtskraft zu bringen. Die Entwicklung eines angrenzenden Sportboothafens soll möglich bleiben.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

2.a  Der Oberbürgermeister beauftragt als Gesellschaftervertreter die Geschäftsführung der Stadtwerke GmbH, bis zum 30. Juni 2012 zu prüfen, ob die Stadtwerke GmbH den Seehafen Greifswald-Ladebow ab 2013 wirtschaftlich betreiben kann, und für den Fall, dass sich für die Stadtwerke GmbH ein positives Ergebnis aus der Prüfung ergibt, den Nutzungs- und Betreibervertrag im Rahmen eines Inhouse-Geschäftes an die Stadtwerk zu vergeben.

 

2.b Für den Fall, dass sich für die Stadtwerke GmbH ein negatives Ergebnis der Prüfung ergibt, ist die Ausschreibung eines Nutzungs- und Betreibervertrages für den Seehafen Greifswald-Ladebow für die Zeit nach dem 01.01.2013 vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 20 Ja-Stimmen und 17 Gegenstimmen beschlossen

 

3. Die Befahrbarkeit der kommunalen Anschlussbahn vom Großnetz der DB Netz AG zum Seehafen Greifswald-Ladebow ist kurzfristig wieder herzustellen.

 Ziffer 3. steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung.

 Die Förderung soll mindestens 70% betragen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 21 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen und 1 Stimment-

     haltung beschlossen