23.11.2011 - 6.1 Beitritt der Universitäts- und Hansestadt Greif...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 23.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mit Änderungen
Beratung
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Beitritt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur „Stiftung Schwedisches Kulturerbe in Pommern“ (Vorratsbeschluss) |
Herr Sappelt stellt den Sachverhalt des Vorratsbeschlusses vor und beantragt das Rederecht für Herrn Asmus vom Förderverein Schwedisches Kulturerbe in Pommern e.V. Des Weiteren berichtet Her Sappelt in Bezug auf die Beschlussvorlage von der Sitzung des Finanzausschusses und die dort angeregten Veränderungen, welche in die Beschlussvorlage aufgenommen werden sollen. Im Beschlussvorschlag mögen die Bezeichnungen „rechtsfähig“ sowie die Äußerung „in angemessener Höhe von mindestens“ getilgt werden. 19.10 Uhr Herr Dr. Flieger verlässt entschuldigt die Sitzung Herr Asmus erläutert den Hintergrund des Ansinnens, eine Stiftung zu gründen, sowie die Arbeit des Vereins. Bereits vor 10 Jahren sei die Idee geäußert worden, eine Stiftung zu gründen. Bei der Arbeit des Vereins und der Stiftung ginge es nicht vornehmlich um das schwedische Kulturerbe in der UHGW, sondern gleichermaßen um das Kulturerbe im ehemaligen schwedischen Pommern. Als Stiftung kann sie dann tätig werden – unabhängig davon, ob sie rechtsfähig oder nicht rechtsfähig ist –, wenn sie vom Ministerium anerkannt worden ist. Darüber hinaus teilt Herr Asmus mit, dass man sich im Verein mit dem Gedanken trägt, als Teilstiftung unter dem Dach der kürzlich gegründeten Bürgerstiftung Vorpommern zu agieren. Herr Multhauf äußert, dass er das Ansinnen einer Stiftungsgründung unterstützen kann und begrüßt. 1.000 € halte er vor diesem Hintergrund für absolut angemessen. Fernerhin regt er an, gleichermaßen den Kreis als Mitstifter anzusprechen, da es ja schließlich auch um pommersche Aspekte ginge. 19.12 Uhr Herr Wille kommt 19.15 Uhr Herr Dembski kommt Herr Sappelt erläutert, dass gemäß Kommunalverfassung M-V § 104 die Bürgerschaft über Mitgliedschaften der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Vereinen, Stiftungen und anderen Körperschaften entscheidet. Aus diesem Grund muss trotz der doch recht „minimalen“ Stiftungssumme von 1.000 € die Vorlage die Ausschüsse und die Bürgerschaft durchlaufen. . Abstimmungsergebnis: 11/0/0 |