23.11.2011 - 6.1 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...

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Beratung

Zu TOP: 6.1.

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2012

Der TOP 6.1 wurde vorgezogen, da Herr Dembski noch nicht eingetroffen war.

Herr Wille berichtet anhand einer Präsentation über die Systematik der doppischen Haushaltsplanung für das Jahr 2012. Insbesondere weist

Herr Wille die Ausschussmitglieder darauf hin, wie und wo sie die relevanten Haushaltsansätze finden können. Er betont, dass allen Bürgerschaftsmitgliedern durch die Verwaltung entsprechende Links zum vorläufigen Haushaltsentwurf zur Verfügung gestellt wurden. Um weitere Informationen zum neuen kommunalen Haushaltsrecht zu erhalten, verweist Herr Wille auf die von der Landesregierung betriebene Internetseite www.nkhr-mv.de . Da der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch die Kreisgebietsreform eine Reihe von Aufgaben entzogen worden sei, befinde sich der HH-Entwurf noch in der Bearbeitungsphase. Ziel sei es jedoch, im Februar 2012 zur Beschlussfassung über den Haushalt 2012 zu kommen.

Herr Kummerow bittet die Ausschussmitglieder, Anregen und Korrekturwünsche bis Ende Januar 2012 an Herrn Wille zu richten.

Herr Dembski tritt der Sitzung bei und führt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt aus:

Kultur- und Sozialpass

In den HH-Entwurf sind für den KuS 12.000,- € eingestellt worden. Noch offen ist, wie mit der Ermäßigung für VHS-Kurse künftig umgegangen wird. Bisher wurden durch Ermäßigung entgangene Einnahmen der VHS nicht durch KuS-Mittel kompensiert, sondern verringerten die Einnahmen der VHS. Da durch die Gebietsreform die VHS in die Zuständigkeit des Landkreises Vorpommern-Greifswald übergegangen ist, ist z. Z. noch unklar, wie künftig verfahren wird. Der Landkreis könnte verlangen, dass Ermäßigungen für VHS-Kurse durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ausgeglichen werden. Herr Dembski sichert zu, dass er diesbezüglich mit dem Landkreis verhandeln wird.

Förderung von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege

Herr Dembski teilt mit, dass im HH-Entwurf 20.000,- € zur Förderung der Wohlfahrtspflege eingestellt sind. Es gibt noch unverbindliche Absprachen mit dem Fachdienstleiter Soziales, Herrn Hamm, die einen Finanzierungsanteil von 80% durch den Landkreis Vorpommern-Vorpommern und 20% durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorsehen.

Finanzierung Frauenschutzhaus

Auch hier gibt es Absprachen zwischen Herrn Dembski und Herrn Hamm. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald übernimmt die Restsumme für das Jahr. Künftig ist eine Kostenbeteiligung von je 30.000,- € durch den Landkreis und die Universitäts- und Hansestadt Greifswald angedacht. Letztlich wird der Kreistag über die Zukunft des Frauenschutzhauses zu entscheiden haben.