12.12.2011 - 5.7 Wahlbereichseinteilung

Zuständigkeit:
einstimmig
Reduzieren

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis April 2012 Vorschläge für einen Neuzuschnitt der Wahlbereiche zur Bürgerschaftswahl zu erarbeiten und der Bürgerschaft vorzulegen, der von der Kommunalwahl 2014 an gelten soll. Die Einwohner und insbesondere die Ortsteilvertretungen sind in diesen Prozess von Anfang an einzubeziehen. Es sind dabei Varianten auf der Basis von insgesamt vier oder insgesamt sechs Wahlbereichen zu erstellen.