17.01.2012 - 5.1 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...

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Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2012

Herr Petschaelis teilt mit, dass sich mit der Umsetzung der Kreisgebietsreform erhebliche Veränderungen bei der Sportförderung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ergeben werden. Dies ist auch im Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 ersichtlich.

Für die Sportförderung werden den Vereinen von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nur noch 86.900 € zur Verfügung gestellt.

Die Förderung bezieht sich auf die Zahlung von Mieten und Pachten, Erbbauzinsen, Zuschüsse für Betriebskosten, anteilmäßige Zahlung von Kaltmieten für Geschäftsräume und Durchführung von nationalen und internationalen Sportwettkämpfen. Die allgemeine Sportförderung für Sportvereine, sowie für die Geschäftsstelle des Sportbundes Greifswald erfolgt ab 2012 durch den Landkreis Vorpommern Greifswald.

Zu den veranschlagten Investitionen im Planungszeitraum 2012/2013 zählt die Sanierung des Sozialgebäudes im Volksstadion mit einer Bausumme von 340,000 €.

Herr Steiger fragt nach, wann die Auszahlung der Pro-Kopfförderung an die Sportvereine des Kreises Vorpommern- Greifswald erfolgen wird.

Herr Petschaelis antwortet dazu, dass Verhandlungen laufen um eine

möglichst schnelle Förderung für die Vereine absichern zu können.

Herr Kapinsky bittet um Auskunft darüber, welche Vereine das Sozialgebäude im Volksstadion nutzen.

Herr Petschaelis informiert, dass zahlreiche Sportvereine und Schulen für Sportveranstaltungen in der Woche und an den Wochenenden das Sozialgebäude im Volksstadion nutzen können.

Herr Pegel weist darauf hin, dass die Vereinstätigkeit in einigen Sportvereinen ohne die geplante Sportförderung nicht mehr abgesichert werden kann und bittet um Auskunft über eine mögliche Vorfinanzierung durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

Herr Wille teilt dazu mit, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald keinen bestätigten Haushalt hat und demzufolge die Vorfinanzierung auch für Greifswald problematisch ist. Auszahlungen

für notwendige Ausgaben sind auch bei Ausnahmen für freiwillige

Aufgaben zulässig. Das ist Aufgabe des Landkreises Vorpommern- Greifswald und kann nicht über den städtischen Haushalt geregelt werden.

Herr Multhauf fügt hinzu, dass dieses Problem zwischen den zuständigen Dezernenten abgesprochen werden muss.

Herr Steiger weist darauf hin, dass die Zahlung der Fördermittel, Aufgabe des Kreises ist und diese auch auf Grundlage einer 1/12 –Regelung erfolgen könnte. Dazu sollten Verhandlungen mit allen Partnern im Kreis bzw. im Sportausschuss des Landkreises Vorpommern Greifswald durchgeführt werden.

Abstimmung Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2012

Abstimmung : 8 Ja- Stimmen, 2 Enthaltungen, 1 Nein- Stimme