04.06.2012 - 5.2 Hafengebührensatzung 2011/2012/2013 der Univers...

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Hafengebührensatzung 2011/2012/2013 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Herr Wixforth erklärt, dass es einen einzelnen Kläger gegen die Gebüh-renbescheide aufgrund der aktuellen Hafengebührensatzung gab und das Gericht an zwei Punkten dieser Satzung etwas zu bemängeln hatte.

In einer abgabenrechtlichen Inzidentkontrolle hat das Verwaltungsgericht die Hafengebührensatzung vom 05.07.2011 für nichtig erachtet.

Zum Ersten ging es um die Gebührenbefreiung des Museumshafenver-eins. Es gab danach eine entsprechende Beschlussfassung der Bürger-schaft, die Verwaltung zu beauftragen, einen rechtskonformen Weg, der trotzdem zu einer entsprechenden weiterbestehenden Entlastung des Mu-seumshafenvereins führt, zu finden.

Zum Zweiten war in der Formulierung zur Jahresgebühr eine Unschärfe, die als Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip gesehen wurde.

Diese beiden Punkte wurden jetzt mit der vorliegenden Beschlussvorlage korrigiert.

Nach Diskussion wird die Vorlage abgestimmt: 11 Ja-Stimmen

Herr Bleckmann nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

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