25.06.2012 - 6.9 Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5...

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Beratung

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Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 50 - Ortsteilzentrum Eldena - und die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich - Ortsteilzentrum Eldena

Für die Linksfraktion nimmt Frau Behrendt Stellung. Im Rahmen dieser Stellung-nahme stellt sie für die Linksfraktion den Antrag, die Beschlussvorlage nach der Sommerpause noch einmal in der Ortsteilvertretung Eldena zu beraten.

Herr Dr. Kerath unterstützt für die SPD-Fraktion den Antrag, die Beschlussvorla-ge in die Ortsteilvertretung zu verweisen.

Auch Herr Dr. Bittner erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den An-trag auf Rückverweis in die Ortsteilvertretung unterstützt, um die Angelegenheit in der Ortsteilvertretung Eldena zu besprechen, damit der Aufhebungsbeschluss nicht voreilig gefasst wird.

Herr Dr. Kasbohm argumentiert, den Protest der Ortsteilvertretung ernst zu neh-men und bittet die Verwaltung auszuloten, was für den Ortsteil machbar ist, dort ein Ortsteilzentrum zu schaffen.

Herr Multhauf interpretiert das Abstimmungsergebnis des Hauptausschusses, dass 11 Stimmen und 1 Stimmenthaltung dafür waren, dieses Thema auf die Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung zu setzen. Er bittet die Verwaltung, wenn eine Ortsteilvertretung einstimmig gegen die Beschlussfassung stimmt, das Gespräch mit der entsprechenden Ortsteilvertretung zu suchen.

Da es keine Wortmeldungen gibt, lässt der Präsident darüber abstimmen, die Vorlage in die Ortsteilvertretung zurückzuverweisen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Stimmenthaltungen

beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB den Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu dem Bebauungsplan Nr. 50 – Ortsteilzentrum Eldena – und zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich - Ortsteilzentrum Eldena -, wie folgt:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. 272-12/95 vom 31.08.1995 zum Bebauungsplan Nr. 50 – Ortsteilzentrum Eldena – (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) wird hiermit aufgehoben.

 

  1. Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich – Ortsteilzentrum Eldena – die am 21.09.1995 mit Beschluss Nr. 289-13/95 von der Bürgerschaft beschlossen wurde und mit Bekanntmachung seit 17.10.1995 rechtskräftig ist (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 2) wird hiermit aufgehoben.

 

  1. Die Aufhebung der o.g. Beschlüsse ist ortsüblich bekannt zu machen.