17.09.2012 - 5.18 Familienfreundlichkeitsprüfung für kommunales H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.18
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 17.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mehrheitlich
Beratung
Zu TOP: 5.18 |
Familienfreundlichkeitsprüfung für kommunales Handeln B497-27/12 |
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt die vorge-legte Familienfreundlichkeitsprüfung zur Kenntnis und beschließt die Kriterien der Handlungsfelder für eine Erprobungsphase von 2 Jahren. Während der Erprobungsphase erfolgt die Familienfreundlichkeitsprüfung durch das jeweilige Fachamt und durch die Arbeitsgruppe unter der Leitung Gleichstel-lungs- und Familienbeauftragten. Abstimmungsergebnis: bei 1 Stimmenthaltung mehrheitlich beschlossen |
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt die vorgelegte Familienfreundlichkeitsprüfung zur Kenntnis und beschließt die Kriterien der Handlungsfelder für eine Erprobungsphase von 2 Jahren.
Während der Erprobungsphase erfolgt die Familienfreundlichkeitsprüfung durch das jeweilige Fachamt und durch die Arbeitsgruppe unter der Leitung Gleichstellungs- und Familienbeauftragten.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Stimmenthaltung mehrheitlich beschlossen