17.09.2012 - 5.18 Familienfreundlichkeitsprüfung für kommunales H...

Zuständigkeit:
mehrheitlich
Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 5.18

Familienfreundlichkeitsprüfung für kommunales Handeln

B497-27/12

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt die vorge-legte Familienfreundlichkeitsprüfung zur Kenntnis und beschließt die Kriterien der Handlungsfelder für eine Erprobungsphase von 2 Jahren.

Während der Erprobungsphase erfolgt die Familienfreundlichkeitsprüfung durch das jeweilige Fachamt und durch die Arbeitsgruppe unter der Leitung Gleichstel-lungs- und Familienbeauftragten.

Abstimmungsergebnis: bei 1 Stimmenthaltung mehrheitlich beschlossen

 

Reduzieren

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt die vorgelegte Familienfreundlichkeitsprüfung zur Kenntnis und beschließt die Kriterien der Handlungsfelder  für eine Erprobungsphase von 2 Jahren.

Während der Erprobungsphase erfolgt die Familienfreundlichkeitsprüfung  durch das jeweilige Fachamt und durch die Arbeitsgruppe  unter der Leitung Gleichstellungs- und Familienbeauftragten.

 

Abstimmungsergebnis: bei 1 Stimmenthaltung mehrheitlich beschlossen

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=28523&selfaction=print