17.09.2012 - 5.9 Patenschaft für Denkmäler

Zuständigkeit:
Einzelabstimmung
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Beratung

Zu TOP: 5.9

Patenschaft für Denkmäler

B491-27/12

Die Einbringung und Begründung der Beschlussvorlage erfolgt durch Herrn Hochschild.

Herr Multhauf regt an, im ersten Satz des Beschlusstextes „Einzelpersonen“ und in der Sachdarstellung „und Greifswalder Bürger“ zu ergänzen.

Daraufhin regt Herr Prof. Joecks folgende Formulierung für den Beschlusstext

vor: Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zu prüfen, nach der Bürger, Vereine und sonstige Instituti-onen die Patenschaft für öffentliche Denkmäler übernehmen dürfen. Ziel der Bitte ist, dass die jeweiligen Paten sich um die Sauberkeit des Denkmals kümmern.

Dabei ist sicher zu stellen, dass die Patenschaft nicht zur Verfolgung extremistischer politischer Ziele missbraucht wird.

Der Einbringer übernimmt den Formulierungsvorschlag und deshalb lässt der Präsident über folgenden Beschlusstext abstimmen:

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zu prüfen, nach der Bürger, Vereine und sonstige Institutionen die Patenschaft für öffentliche Denkmäler übernehmen dürfen. Ziel der Bitte ist, dass die jeweili-gen Paten sich um die Sauberkeit des Denkmals kümmern.

Dabei ist sicher zu stellen, dass die Patenschaft nicht zur Verfolgung extremisti-scher politischer Ziele missbraucht wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zu prüfen, nach der Bürger, Vereine und sonstige Institutionen die Patenschaft für öffentliche Denkmäler übernehmen dürfen. Ziel der Bitte ist, dass die jeweiligen Paten sich um die Sauberkeit des Denkmals kümmern.

Dabei ist sicher zu stellen, dass die Patenschaft nicht zur Verfolgung extremistischer politischer Ziele missbraucht wird.


Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

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