17.09.2012 - 5.13 Leitlinie zum Berichtswesen von Bauvorhaben
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 17.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 5.13 |
Leitlinie zum Berichtswesen von Bauvorhaben B493-27/12 |
Die Einbringung dieser interfraktionellen Beschlussvorlage erfolgt durch Herrn Bleckmann von der FDP-Fraktion. Im Rahmen der Diskussion beantragt Herr Multhauf, den Betrag im zweiten Ab-satz des Beschlusstextes auf 500 T€ festzulegen. Der Präsident stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Daraufhin lässt der Präsident den Beschlussvorschlag in ungeänderter Form ab-stimmen. |
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Die Bürgerschaft beschließt die anliegende „Leitlinie zum Berichtswesen von Bauvorhaben“ und verbindet damit das Ziel, die verwaltungsseitigen Informatio-nen zu den Forschritten von größeren Neubau- und Sanierungsvorhaben insbe- |
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sondere in den Ausschüssen zu standardisieren. Die Leitlinie findet für alle Bauvorhaben von öffentlichen Gebäuden der Stadtver-waltung und kommunaler Einrichtungen Anwendung, deren Gesamtkosten nach Bedarfsermittlung einen Betrag von 1 Millionen Euro übersteigen. Die Bauvorhaben „Käthe-Kollwitz-Schule“ sowie „Bio- und PlasmaTechnikum“ werden als Pilotprojekte entsprechend der Leitlinie dokumentiert. Nach Ab-schluss des BV „Käthe-Kollwitz-Schule“ wird die Leitlinie anhand der gemachten Erfahrungen überarbeitet. Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich beschlossen |
Die Bürgerschaft beschließt die anliegende „Leitlinie zum Berichtswesen von Bauvorhaben“ und verbindet damit das Ziel, die verwaltungsseitigen Informationen zu den Forschritten von größeren Neubau- und Sanierungsvorhaben insbesondere in den Ausschüssen zu standardisieren.
Die Leitlinie findet für alle Bauvorhaben von öffentlichen Gebäuden der Stadtverwaltung und kommunaler Einrichtungen Anwendung, deren Gesamtkosten nach Bedarfsermittlung einen Betrag von 1 Millionen Euro übersteigen.
Die Bauvorhaben „Käthe-Kollwitz-Schule“ sowie „Bio- und PlasmaTechnikum“ werden als Pilotprojekte entsprechend der Leitlinie dokumentiert. Nach Abschluss des BV „Käthe-Kollwitz-Schule“ wird die Leitlinie anhand der gemachten Erfahrungen überarbeitet.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung
mehrheitlich beschlossen