18.02.2008 - 5.10 B.-Plan Nr. 104 - Elisengrun...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 104 - Elisengrund - wie folgt:

  1. Für das Gebiet - Elisengrund - (Abgrenzung gemäß Anlage 1) soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13a Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
    Ziel des Bebauungsplans ist es, das Plangebiet, das sich z. Z. als Brache darstellt, als Allgemeines Wohngebiet zu entwickeln.
  2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13a Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 

 

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