08.10.2012 - 7.1 Feststellen des Umlaufvermögens im Rahmen der E...

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Beratung

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Feststellen des Umlaufvermögens im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012

Herr Mundt erklärt, dass zum Umlaufvermögen bereits viel gehört wurde. Es bleiben noch drei bis fünf Jahre Zeit, um Veränderungen für die Eröffnungsbilanz in Bezug auf das Umlaufvermögen und Anlagevermögen vorzunehmen.

Herr Deisenroth weist darauf hin, dass keine Änderungen mehr vorgenommen werden können, was in das Umlaufvermögen reingeht.

Anlagevermögen kann nach der Eröffnungsbilanz immer wieder in das Umlaufvermögen hereingenommen werden, nur dann hat es Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt.

Um 19.50 Uhr verlässt Herr Schmidt den Finanzausschuss. Damit nehmen noch 10 stimmberechtigte Mitglieder an der Sitzung teil.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Enth.