29.10.2012 - 6.6.2 Feststellen des Umlaufvermögens im Rahmen der E...

Zuständigkeit:
mehrheitlich
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Beratung

Zu TOP: 6.6.2

Feststellen des Umlaufvermögens im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012

B515-28/12

Im Rahmen der Diskussion stellt Frau Heinrich den Antrag, folgende Ergänzung aufzunehmen:

Die Verkaufsabsicht ersetzt jedoch nicht eine spätere Einzelfallentscheidung, d.h. die Zuständigkeiten gemäß Hauptsatzung bleiben von dem Beschluss unberührt.

Auf eine Nachfrage von Herrn Multhauf zu einer ergänzenden Anlage erläutert Herr Kremer, dass die Kita „Puschkin“ vom DRK bewirtschaftet wird, mit dem ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde. Das DRK hat einen Kauf- bzw. Erbbau-rechtsantrag gestellt. Das ist keine Einrichtung, die durch die Stadt betrieben wird und auch verkauft werden kann.

Herr Liskow lässt über den Ergänzungsantrag von Frau Heinrich abstimmen.

Abstimmungsergebnis: bei 6 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

mehrheitlich abgelehnt

Deshalb stellt der Präsident folgenden Beschlussvorschlag in der vorgelegten Form zur Abstimmung:

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt für die in den Anlagen aufgeführten Grundstücke und Anlagen allgemein eine Verkaufsabsicht fest.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 2 Stimm-

enthaltungen beschlossen

Die Beschlussvorlagen unter TOP 6.7, 6.8, 6.9, 6.10, 6.11, 6.12, 6.13 und 6.15 werden aufgrund der fortgeschrittenen Zeit auf die nächste Bürgerschafts-sitzung vertagt.

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt für die in den Anlagen aufgeführten Grundstücke und Anlagen allgemein eine Verkaufsabsicht fest.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 2 Stimm-

    enthaltungen beschlossen