29.10.2012 - 6.14 B.-Plan Nr. 14 - Hafen Ladebo...

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B.-Plan Nr. 14 - Hafen Ladebow

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang)

B513-28/12

Die Einbringung und Begründung erfolgt durch Herrn Senator Hochheim.

Herr Liskow lässt darüber abstimmen, Herrn Dr. Heymel für die Ortsteilvertretung Wieck/Ladebow Rederecht zu gewähren.

Abstimmungsergebnis: bei 9 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

mehrheitlich abgelehnt

Für die CDU-Fraktion gibt Herr Kruse die Stellungnahme ab. Er teilt mit, dass seine Fraktion der Beschlussvorlage ihre Zustimmung gibt, damit der Hafen end-lich wieder als Hafen fungiert.

Herr Dr. Kerath erklärt, dass die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage keine Zu-stimmung gibt. Im Rahmen seiner Ausführungen spricht er von einem von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Gutachten der BalticMarineConsult.

Daraufhin bezieht Herr Hochheim Stellung, dass das Gutachten für die Stadtwer-ke verfasst wurde. Für die Betreibung des Hafens sollten Fachleute gewonnen werden, die den Hafen Ladebow entwickeln sollen.

Herr Hochheim erläutert unter anderem, dass die Entwicklung des Bebauungs-planes Nr. 14 - Hafen Ladebow - nur mit dem Gleis funktioniert.

Herr Kaiser, Leiter des Stadtbauamtes plädiert für den Entwurfs- und Ausle-gungsbeschluss. Die Verwaltung ist an der Lösung des Problems interessiert.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Präsident über die von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage abstimmen.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Ausle-gungsbeschluss (2. Durchgang) für den Bebauungsplan Nr. 14 – Hafen Ladebow – wie folgt:

1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 1052-42/93 vom 11.11.1993 und des Entwurfsbeschlusses Nr. 50-03/94 vom 06.10.1994 für den Bebauungsplan Nr. 14 – Hafen Ladebow – wird die Plangrenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplans verändert und die Abgrenzung gemäß Plan (Anlage 1) beschlossen.

2. Der Entwurf (2.Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 14 – Hafen Ladebow - (Anlage 1) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3. Der Entwurf (2.Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 14 – Hafen Ladebow – sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Absatz 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Absatz 3 BauGB erneut zu beteiligen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2.Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 14 – Hafen Ladebow – und dessen Begründung mit Umweltbericht (An-lage 2) ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis: bei 28 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und

2 Stimmenthaltungen beschlossen