29.10.2012 - 6.14 B.-Plan Nr. 14 - Hafen Ladebo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.14
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 29.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 6.14 |
B.-Plan Nr. 14 - Hafen Ladebow Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) B513-28/12 |
Die Einbringung und Begründung erfolgt durch Herrn Senator Hochheim. Herr Liskow lässt darüber abstimmen, Herrn Dr. Heymel für die Ortsteilvertretung Wieck/Ladebow Rederecht zu gewähren. Abstimmungsergebnis: bei 9 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt Für die CDU-Fraktion gibt Herr Kruse die Stellungnahme ab. Er teilt mit, dass seine Fraktion der Beschlussvorlage ihre Zustimmung gibt, damit der Hafen end-lich wieder als Hafen fungiert. Herr Dr. Kerath erklärt, dass die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage keine Zu-stimmung gibt. Im Rahmen seiner Ausführungen spricht er von einem von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Gutachten der BalticMarineConsult. Daraufhin bezieht Herr Hochheim Stellung, dass das Gutachten für die Stadtwer-ke verfasst wurde. Für die Betreibung des Hafens sollten Fachleute gewonnen werden, die den Hafen Ladebow entwickeln sollen. Herr Hochheim erläutert unter anderem, dass die Entwicklung des Bebauungs-planes Nr. 14 - Hafen Ladebow - nur mit dem Gleis funktioniert. Herr Kaiser, Leiter des Stadtbauamtes plädiert für den Entwurfs- und Ausle-gungsbeschluss. Die Verwaltung ist an der Lösung des Problems interessiert. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Präsident über die von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage abstimmen. |
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Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Ausle-gungsbeschluss (2. Durchgang) für den Bebauungsplan Nr. 14 – Hafen Ladebow – wie folgt: 1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 1052-42/93 vom 11.11.1993 und des Entwurfsbeschlusses Nr. 50-03/94 vom 06.10.1994 für den Bebauungsplan Nr. 14 – Hafen Ladebow – wird die Plangrenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplans verändert und die Abgrenzung gemäß Plan (Anlage 1) beschlossen. 2. Der Entwurf (2.Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 14 – Hafen Ladebow - (Anlage 1) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 3. Der Entwurf (2.Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 14 – Hafen Ladebow – sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Absatz 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Absatz 3 BauGB erneut zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2.Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 14 – Hafen Ladebow – und dessen Begründung mit Umweltbericht (An-lage 2) ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis: bei 28 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen beschlossen |