29.10.2012 - 6.4 Vertrag mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 29.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- namentliche Abstimmung
Beratung
Zu TOP: 6.4 |
Vertrag mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Rückholung der Schulträgerschaft des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, des Fried-rich-Ludwig-Jahn-Gymnasiums einschließlich des Abendgymnasiums und der Integrierten Gesamtschule Erwin Fischer B512-28/12 |
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Die Einbringung und Begründung erfolgt durch Herrn Senator Dembski. Im Rahmen der Diskussion erklärt Herr Hochschild anhand einer Präsentation, dass die CDU-Fraktion einer Rückholung der Schulträgerschaft nicht zustimmen wird, vor allem aus finanziellen Gründen. Im Rahmen dieser Wortmeldung stellt die CDU-Fraktion folgenden Alternativantrag: Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verzichtet auf die Rückholung der Schulträgerschaft für die Gymnasien und die Integrierte Gesamtschule. Die entsprechenden Vermögensausgleichszahlungen des Landkreises Vor-pommern-Greifswald, nach aktuellen Bewertungen eine Summe von ca. 22 Mio. Euro, wird vordringlich für die Instandhaltung bzw. Sanierung der sons-tigen in der Trägerschaft der Stadt stehenden Schulen,. Kindergärten sowie der Horte verwendet werden. |
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Für die Linksfraktion plädiert Herr Dr. Bartels im Rahmen der Diskussion für eine Rückholung der Schulträgerschaft, auch weil der Kreis enorme finanzielle Prob-leme hat. Die Hansestadt Greifswald sollte es als Pflicht empfinden, alles Mögli-che für die weitere Verbesserung der Schulsituation zu tun. Dabei zitiert Herr Dr. Bartels aus der Beschlussvorlage. Herr Schmidt spricht für die SPD-Fraktion. Die Diskussionen waren sehr differen-ziert. Herr Schmidt fragt sich und alle anderen: Wovon soll der Landkreis die 22 Mio. Euro bezahlen? Die SPD-Fraktion spricht sich für eine Rückholung der Schulträgerschaft aus, weil Greifswald Bildungsstandort ist und dazu gehören neben der Uni auch die Gymnasien und die Schulen. Im Rahmen der Diskussion stellt Herr Dr. Steffens die Frage: Was bringt die Rückholung der Schulträgerschaft? Welchen Einfluss hätte die Stadt dann? Herrn Dr. Steffens fehlen die Argumente für die Rückholung. Er bittet darum, den Alternativantrag der CDU-Fraktion zu beschließen, um das Geld vom Landkreis für die Sanierung der Schulen, Kindergärten und Horte zu bekommen. Für die SPD-Fraktion spricht auch Herr Dr. Kerath zur Diskussion. Der von der CDU-Fraktion gestellte Antrag sei etwas substantiell Neues und könnte heute nicht abgestimmt werden. Selbst, wenn das Geld gezahlt werden würde, würde es mit der Kreisumlage refinanziert werden. Herr Mundt erläutert als Ausschussvorsitzender die Argumente, warum der Fi-nanzausschuss sich ablehnend zur Beschlussvorlage verhalten hat. Kann man sich die Ausgaben für die Schulträgerschaft überhaupt leisten? Wenn der Vertrag für die Hansestadt Greifswald nicht von Vorteil ist, ist er vielleicht auch nicht rich-tig. Herr Dr. Kühne weist darauf hin, dass es hier um eine Pflichtaufgabe des Land-kreises geht, die Schulen zu betreiben. Die Hansestadt Greifswald kann nicht dafür einstehen, weil der Kreis die Pflichtaufgaben nicht erfüllen kann. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen plädiert Herr Dr. Fassbinder für die Rückholung der Schulträgerschaft. In der weiteren Diskussion werden viele Argumente kontrovers für und wider der Rückholung der Schulträgerschaft ausgetauscht. Es sprechen zur Diskussion: Herr Dembski, Herr Hochheim, Herr Burmeister, Herr Dr. Bartels, Herr Multhauf, Herr Wille, Herr Hochschild, Herr Hoebel und Frau Heinrich. Herr Dr. Bartels be-antragt im Namen der Linksfraktion eine namentliche Abstimmung. Herr Prof. Joecks verliest noch einmal den Antrag der CDU-Fraktion. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verzichtet auf die Rückholung der Schulträgerschaft für die Gymnasien und die Integrierte Gesamtschule. Die entsprechenden Vermögensausgleichszahlungen des Landkreises Vor-pommern-Greifswald, nach aktuellen Bewertungen eine Summe von ca. 22 Mio. Euro, wird vordringlich für die Instandhaltung bzw. Sanierung der sons-tigen in der Trägerschaft der Stadt stehenden Schulen,. Kindergärten sowie der Horte verwendet werden. Herr Dr. Fassbinder beantragt entsprechend Geschäftsordnung, über den CDU-Antrag nicht abzustimmen, weil es kein Änderungsantrag zur vorgelegten Verwal-tungsvorlage ist.
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, den in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Übertragung der Schulträgerschaft auf die Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, das Friedrich-Ludwig-Jahngymnasium einschließlich des Abendgymnasiums und für die Integrierte Gesamtschule Erwin Fischer abzuschließen.