12.11.2012 - 4.1 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...

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Beratung

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Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2013

Herr Wille stellt die Beschlussvorlage 05/924 vor und weist auf immer noch bestehende Probleme bei der Haushaltsaufstellung im Zusammenhang mit der Kreisgebietreform und der Einführung der Doppik hin. Der Haushaltsentwurf enthalte ein Defizit, so dass damit zu rechnen sei, dass die Kommunalaufsicht den Haushalt nur mit Auflagen genehmigen und ein Haushaltssicherungskonzept verlangen wird. Der vorliegende Entwurf erhebt noch keinen Anspruch auf Endgültigkeit, da immer noch ein deutlicher Fehlbetrag ausgewiesen ist.

Herr Dembski stellt fest, dass ein wesentlicher Ansatz im HH-Entwurf der Bereich der Kindertagesstätten ist. Er weist darauf hin, dass ein hohes Qualitätsniveau in der Regel auch höhere Kosten nach sich zieht. Dies hat zur Folge, dass neben der Kommune auch für die Eltern ein höherer Kostenaufwand fällig würde. Herr Dembski betont, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Jahr 2012 im Sinne einer Übergangsregelung die Jugendarbeit entsprechend der geschlossenen Leistungsvereinbarungen gefördert hat. Für das Jahr 2013 war ursprünglich eine „Null“ im Haushalt vorgesehen, da die Aufgaben an den Landkreis übergegangen sind. Schwerpunkte der Förderung seien nun die Schulsozialarbeit, die „Schwalbe“ und das „Klex“. Die angestrebte Vereinbarung zum „TAKT“ mit dem Landkreis ist noch nicht zustande gekommen. Die Stadt zahle weiterhin den Löwenanteil der Kosten für die Schulsozialarbeit, ISSA und Stadtjugendring an den Kreis, damit dieser seine eigentlichen Aufgaben erfüllen kann. Dafür sind insgesamt 202 T€ vorgesehen.

Herr Dr. Frisch erkundigt sich, ob der Kinderschutzbund e. V. weiter gefördert werde. Herr Dembski weist darauf hin, dass die o. g. Projekte und Einrichtungen gefördert würden.

Herr Aé möchte wissen, wer über die Höhe der Fehlbeträge entscheidet und in welchen Bereichen diese entstehen würden.

Herr Wille erläutert, dass ein ausgeglichener Haushalt die prinzipielle gesetzliche Vorgabe ist. Je größer der Fehlbetrag, je höher sei die Wahrscheinlichkeit für rechtsaufsichtliches Einschreiten. Durch die Kreisgebietsreform ist es zu zahlreichen Verwerfungen gekommen. Einerseits bekommt Greifswald weniger Mittelzuweisungen, soll durch Aufgabenübergang an den Landkreis andererseits auch bei den Ausgaben entlastet werden. Das Verbleiben z. B. der Musikschule verursacht aber allein schon Kosten von ca. 600 T€. Fehlbeträge könnten grundsätzlich sowohl durch gesetzliche Aufgabenerfüllung als auch durch freiwillige Ausgaben entstehen. Im Vergleich mit anderen Kommunen befindet sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bei den Steuereinnahmen noch in einer relativ günstigen Situation. Herr Wille weist darauf hin, dass wegen des Sanierungsstaus im nächsten

Jahr 1 Mio. € mehr für Werterhaltung ausgegeben werden soll.

Herr Biedermann fragt nach der Finanzierung des Frauenhauses.

Herr Dembski erläutert, dass die Stadt durch die Mietsubvention der WVG mbH für mehr als die Hälfte der tatsächlichen Kosten aufkommt. Künftig wird aber die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Nicht-leistungen des Landkreises nicht weiter ausgleichen können.

Herr Kummerow fordert, dass die Trägerlandschaft für die Jugendarbeit auch künftig erhalten bleiben soll. Das „Klex“ z. B. würde zwar als Einrichtung erhalten, die Projektarbeit würde aber drastisch eingeschränkt. Darüber sollte fachpolitisch diskutiert werden.

Herr Dembski stellt fest, dass bei einer Umlage von 5,11 € die Stadt

366 T€ finanzieren müsste.

Herr Wille warnt in diesem Zusammenhang, den Landkreis aus seine originären Pflichten zu entlassen, indem man den vermeintlich leichteren Weg über die Zwischenfinanzierung durch die Stadt beschreite. Langfristig werde das nicht funktionieren.

Herr Jacobs macht darauf aufmerksam, dass beim Landkreis noch keine aktuelle Jugendhilfeplanung vorliege. Die Stadt sollte daher Hilfe als Überbrückung leisten, damit Träger nicht in Bedrängnis kommen und aufgeben müssen.

Herr Cymek merkt dazu an, dass er nicht den Optimismus teile, der Landkreis werde künftig die Aufgaben ausreichend finanzieren können.

Frau Graaf regt an, die Diskussion in den Jugendhilfeausschuss des Landkreises zu tragen. Dort müsse die Diskussion geführt werden, welche Aufgaben der Jugendhilfe prioritär seien.

Herr Kummerow stellt den Vorschlag zur Abstimmung, die Träger so zu stellen, dass sie mit den für 2012 gültigen Leistungsvereinbarungen weiter arbeiten können. Dazu sollten im Haushalt 366 T€ eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis: 1 x Ja

0 x Nein

6 x Enthaltung

Kerr Kummerow stellt die Beschlussvorlage mit der beschlossenen Änderung zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 3 x Ja

0 x Nein

4 x Enthaltung