14.11.2012 - 7.2 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...

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Beratung

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Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2013

Herr Wille bringt die Beschlussvorlage ein und informiert, dass der Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag von 6,4 Mio. € im Ergebnishaushalt aufweist. Eine vernünftige strukturelle Ausrichtung der Stadt war aufgrund der Umstände (Kreisgebietsreform) nicht möglich. Das Ministerium wird den Haushalt sicher nur mit Auflagen, so wie in diesem Jahr, genehmigen. Nach seinem Ermessen könnte das Defizit deutlich durch die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes getilgt werden. Es sind 7 Mio. € an Abschreibungen (Anlagevermögen) zu erwarten. Des Weiteren ist

eine deutliche Änderung im Finanzausgleichgesetz zu erwarten. Durch die Aufgabe der Kameralistik liegt mit der Doppik ein von der Struktur völlig neuer Haushalt vor. Auch im kommenden Jahr ist mit einer Haushaltssicherung zu rechnen, dessen Ziel es ist, dass die Struktur und Substanz so erhalten werden muss, dass man zu anderen finanziellen Verhältnissen kommt. Nichtsdestotrotz ist die UHGW eine sehr leistungsfähige Stadt. Er bemerkt, dass die Gymnasien und IGS Fischer im Haushalt 2013 enthalten sind. Die Bezugszahlen des Landkreises liegen noch nicht konkret vor – er plädiert für ein partnerschaftliches Verhältnis mit dem Landkreis.

Herr Dembski nimmt Stellung zur Schulsozialarbeit. Sie ist im Haushalt unter Soziales zu finden und wird über den ESF gefördert.

Frau Felkl nimmt ausführlicher dazu Stellung.

Im Haushalt wurden für die Jugendsozialarbeit 436 T € eingeplant, um diese in Greifswald zu realisieren. Es wurde eine Zuwendungsvereinbarung mit dem Landkreis abgeschlossen. Die genauen Zahlen dazu werden als Anlage dem Protokoll beigefügt. 366 T € werden zur Absicherung der Jugend- und Schulsozialarbeit bereitgestellt. Vom Kreis kommen 47 T € (Durchreichung der Gelder). Neben den Geldern und den ESF-Mitteln steuert die Stadt das meiste Geld bei. Die Schulsozialarbeit bekommt zukünftig ein neues Profil (Berufsfrühorientierung und soziale Kompetenzen). Dafür stehen keine ESF- Mittel mehr zur Verfügung. Stattdessen müssen neue Leistungsvereinbarungen mit dem Landkreis abgeschlossen werden.

Herr Sappelt äußert sich zum TH9 (Kulturamt) und erläutert die finanzielle Planung des Amtes. Er bemerkt, dass ein Fehler bei dem Produkt Stadtbibliothek vorliegt – dieser soll korrigiert werden.

Herr Burmeister fragt nach der Schulhofgestaltung. Herr Wille informiert, dass über die Städtebauförderung Geld für die Weinertschule eingeplant ist. Ferner fragt Herr Burmeister, warum die Personalaufwendungen bei den Gymnasien um 10 T € steigen? Frau Felkl erklärt, dass die BUFDI-Stellen mit 5 T € sowie die Tarifsteigerungen enthalten sind. Darüber hinaus bemerkt Herr Burmeister, dass mittelfristig 3 von 5 Schulen, die über die Rückholung wieder an die Stadt gelangen, zu sanieren sind. Wie stellt sich die UHGW dies zukünftig vor? Herr Dembski bemerkt dazu, dass die Stadt eine Investitionsplanung erarbeiten und dann schauen muss, wann es sich finanziell realisieren lässt. Herr Burmeister vertritt die Meinung, dass man aber bald mit dem Landkreis verhandeln muss. Herr Wille informiert, dass Herr Kremer mit seinen Mitarbeitern an einem Plan arbeitet, wie langfristig der Sanierungsstau aufgehoben werden kann. Die Haushaltsicherung erfolgt in 3 Stufen. Jedes Jahr steht ein gewisser Satz für Investitionen zur Verfügung. Im nächsten Jahr muss eine Strategie entwickelt werden, wie es mit der Stadt weiter gehen kann und soll. Herr Dembski bemerkt dazu, dass es hier nicht allein um die Schulen, das Plasmatechnikums und den Neubau des Stadtarchivs ginge. Frau Leddin fragt nach den Schulsozialarbeitern. Herr Dembski äußert, dass mit dem, was im Haushalt geplant ist, die

Schulsozialarbeit gesichert werden kann. Frau Leddin fragt an, warum die 10 € pro Schüler (36 T €) nicht enthalten sind? Herr Dembski informiert, dass die Fraktionen dies beantragen müssen. Frau Thonack nimmt das in ihre Fraktion mit.

Herr Multhauf bemerkt, dass man hier eigentlich nur über den Haushalt des Kulturamtes und der Schulverwaltung abstimmen kann. Im ganzen Haushalt sind noch Fehler enthalten, die IGS Fischer ist beispielsweise nicht erwähnt. Er fragt, warum mit diesem Haushaltsentwurf kein Haushaltsicherungskonzept mitgeliefert wird, wenn man weiß, dass Schwerin es wohlmöglich bemängeln und nachfordern wird. Herr Dembski kommentiert, dass man bei einem Haushaltssicherungskonzept solche Leistungen wie die Jugendsozialarbeit gar nicht mit aufnehmen könnte. Man solle lieber schauen, was man sich zukünftig nicht leisten kann.

Herr Schmidt findet es falsch, mit diesem Haushalt bereits ein Haushaltssicherungskonzept mitzuliefern. Dabei würde man zu viel Zeit verlieren. Der Haushalt muss zunächst erst einmal in der Bürgerschaft beschlossen werden. Herr Wille vermerkt, dass ein Haushaltssicherungskonzept ein hohes Maß an Verbindlichkeit hat! Man kann so etwas nicht in einem Monat erarbeiten. Dies ist ein mehrstufiges Verfahren und beinhaltet eine lange Vorausschau bis in das Jahr 2016. Das kann die Finanzplanung nicht.

Herr Multhauf bemerkt, dass er über den gesamten Haushalt nicht abstimmen kann. Herr Schmidt meint hierzu, dass in der BS-Vorlage steht „Die Bürgerschaft beschließt …“. Da der Ausschuss nur beratend tätig ist, kann er sehr wohl seine Stimme dazu abgeben. Anderenfalls kann man sich der Stimme enthalten. Herr Dembski meint, dass man der BS-Vorlage im Rahmen der Zuständigkeit zustimmen kann.

Abstimmungsergebnis: 6/1/2