15.11.2012 - 6.2 Abschluss eines Erschließungsvertrages B.-Plan 110

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Beratung

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Abschluss eines Erschließungsvertrages B.-Plan 110

Nach Einbau des Regensammlers Süd möchte der Investor zügig mit den Straßenbaumaßnahmen beginnen. Grundlage dafür ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages, damit die Stadt nicht in finanzielle Vorleistung gehen muss und die Anlage nach Errichtung übernehmen kann.

Auf Nachfrage erklärt Herr Kaiser, dass die vorhandenen Einsprüche/Anregungen ggf. eingearbeitet werden sollen. Der Satzungsbeschluss wäre dann der Startpunkt für den Beginn der Erschließungsmaßnahmen (2013).

Herr Dr. Bartels informiert, dass es einen Einspruch zu den Baumaßnahmen des Regensammlers Süd gibt, der von der Umweltbehörde abgelehnt wurde. Falls es zu einer Klage kommt, wird es weitere Verzögerungen geben.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen