15.11.2012 - 6.8 Städtische Aufträge an Mindestlohn binden

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Städtische Aufträge an Mindestlohn binden

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, bei der Vergabe von städtischen Aufträgen (Schwerpunkt Bau) an Unternehmen von diesen eine Selbstverpflichtungserklärung beibringen zu lassen, dass sie einen Mindestlohn von 8,50 EUR an ihre Mitarbeiter zahlen.

Herr Kaiser informiert, dass im Baugewerbe die Mindestlöhne wesentlich höher liegen, so dass diese Forderung nur im Dienstleistungssektor (Reinigung, Bewachung) greifen könnte.

Frau Dr. Lehmann gibt den Hinweis, dass im Juni der Gesetzgeber die Anpassung des Vergabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen hat. Diesen Weg sind auch andere Bundesländer gegangen. Die Gesetze müssen sich an europäischen Maßstäben messen lassen. Die Vergabegesetze könnten mit der Arbeitnehmerentsenderichtlinie und mit dem EU-Vertrag und der darin garantierten Dienstleistungsfreiheit im Widerspruch stehen. Vergabegesetze haben nur eine sektorale Wirkung, sie binden nur die öffentlichen Auftraggeber, während im Mindestlohngesetz vom Bundesgesetzgeber dies sowohl die privaten Arbeitgeber als auch

private Aufträge betreffen würde. Dazu gibt es zwar noch keine Entscheidungen, aber Bedenken.

Frau Bruns nimmt diese Hinweise mit in die Fraktion. Es erfolgt keine Abstimmung über die Vorlage.