10.12.2012 - 5.15 Städtische Aufträge an Mindestlohn binden

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Beratung

Zu TOP: 5.15

Städtische Aufträge an Mindestlohn binden

B543-29/12

Herr Dr. Bittner bringt die Beschlussvorlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein und nimmt die Begründung vor.

Für die Linksfraktion bezieht Frau Heinrich Stellung. Sie unterstützt den Be-schlussantrag, der für sozial gerechte Löhne eintritt.

Auch die SPD-Fraktion, so Herr Schmidt, unterstützt das Anliegen der Be-schlussvorlage.

Herr Hochschild setzt sich in seiner Stellungnahme dafür ein, und plädiert für die Einhaltung der Tarifautonomie, in die diese Beschlussvorlage eingreift.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Präsident über folgenden Beschlussvorschlag in unveränderter Form abstimmen:

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

Bei der Vergabe von städtischen Aufträgen durch die Universitäts- und Hanse-stadt Greifswald sowie durch städtische Unternehmen gilt mit Beginn des Haus-haltsjahres 2013 die Einhaltung einer Mindestlohnuntergrenze von EUR 8,50.

Die Vergabe von städtischen Bau- und Dienstleistungsaufträgen erfolgt zukünftig nur noch an Unternehmen, die durch eine Selbstverpflichtungserklärung verbind-lich erklären, dass sie einen Mindestlohn von EUR 8,50 an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlen und auch beauftragte Subunternehmen dazu verpflichten, eine Mindestlohnuntergrenze von EUR 8,50 verbindlich zu beachten.

Die Bindung an die genannte Mindestlohnuntergrenze bezieht sich auch auf den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern.

Zur Vermeidung eines zu großen Verwaltungsaufwands sollen kleinere Aufträge bis zu einem Volumen von 5.000 EUR von der Bindung ausgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen und einigen

Stimmenthaltungen beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Bei der Vergabe von städtischen Aufträgen durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie durch städtische Unternehmen gilt mit Beginn des Haushaltsjahres 2013 die Einhaltung einer Mindestlohnuntergrenze von EUR 8,50.

 

Die Vergabe von städtischen Bau- und Dienstleistungsaufträgen erfolgt zukünftig nur noch an Unternehmen, die durch eine Selbstverpflichtungserklärung verbindlich erklären, dass sie einen Mindestlohn von EUR 8,50 an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlen und auch beauftragte Subunternehmen dazu verpflichten, eine Mindestlohnuntergrenze von EUR 8,50 verbindlich zu beachten.

 

Die Bindung an die genannte Mindestlohnuntergrenze bezieht sich auch auf den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern.

 

Zur Vermeidung eines zu großen Verwaltungsaufwands sollen kleinere Aufträge bis zu einem Volumen von 5.000 EUR von der Bindung ausgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen und einigen

    Stimmenthaltungen beschlossen

 

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