10.12.2012 - 5.23 Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses zur ...

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Beratung

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Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses zur Prioritätenliste „Investiti-ons- und Sanierungsvorhaben“

B558-29/12

Herr Prof. Joecks weist im Rahmen der Diskussion darauf hin, dass die Grundla-ge des Beschlusstextes der § 7 der Hauptsatzung ist. Die Kommunalverfassung sieht auch für zeitweilige Ausschüsse eine Besetzung nach Verhältniswahlrecht vor.

Die Einbringung und Begründung der Beschlussvorlage erfolgt durch Herrn Dr. Fassbinder. Im Rahmen der Einbringung bittet er, den dritten Absatz des Be-schlusstextes zu streichen und durch folgenden Satz zu ersetzen: „Der Aus-schuss hat 12 Mitglieder.“

Gegen diesen Beschlussantrag spricht Herr Kruse. Es gab keine wichtigen Be-schlüsse, die nicht im Bau- oder Finanzausschuss beraten wurden. Bezüglich des Stadthauses wird regelmäßig zu Beginn des Bau- und auch des Finanzaus-schusses über den aktuellen Stand berichtet.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Herr Prof. Joecks über folgen-den geänderten Beschluss abstimmen:

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt gemäß § 7 der Hauptsatzung die Einsetzung eines zeitweiligen Ausschusses zu größe-ren Investitions- und Sanierungsmaßnahmen der Stadt Greifswald.

Aufgaben des Ausschusses sind in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwal-tung:

Beratung bei der Festlegung von Handlungsstrategien von Verwaltung

 

und politischen Gremien bzgl. ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen

Vorbereitung einer Prioritätenliste der größeren Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen der Stadt bis 2020 rechtzeitig zur Beratung über den Haushalt 2014

 

Maßnahmen der Städtebauförderung werden in die Prioritätenliste einbezogen, sofern es sich um Gebäude handelt.

Der Ausschuss arbeitet dabei in enger Zusammenarbeit mit den Entscheidungs-trägern der Stadt (Dezernat II). Er hat Antrags- und Vorschlagsrecht gegenüber den bürgerschaftlichen Gremien, aber keine Entscheidungsbefugnis.

Der Ausschuss hat 12 Mitglieder.

Die Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses erhalten ein Sitzungsgeld nach § 17 Abs. 3-5 der Hauptsatzung.

Abstimmungsergebnis: bei 22 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen und

3 Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt gemäß § 7 der Hauptsatzung die Einsetzung eines zeitweiligen Ausschusses zu größeren Investitions- und Sanierungsmaßnahmen der Stadt Greifswald.

Aufgaben des Ausschusses sind in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung:

        Beratung bei der Festlegung von Handlungsstrategien von Verwaltung und politischen Gremien bzgl. ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen

        Vorbereitung einer Prioritätenliste der größeren Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen der Stadt bis 2020 rechtzeitig zur Beratung über den Haushalt 2014

Maßnahmen der Städtebauförderung werden in die Prioritätenliste einbezogen, sofern es sich um Gebäude handelt.

Der Ausschuss arbeitet dabei in enger Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern der Stadt (Dezernat II). Er hat Antrags- und Vorschlagsrecht gegenüber den bürgerschaftlichen Gremien, aber keine Entscheidungsbefugnis.

 

Der Ausschuss hat 12 Mitglieder.

 

Die Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses erhalten ein Sitzungsgeld nach § 17 Abs. 3-5 der Hauptsatzung.

 

Abstimmungsergebnis: bei 22 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen und

    3 Stimmenthaltungen beschlossen