10.12.2012 - 5.27 B.-Plan Nr. 108 - Martin-Andersen-Nexö-Platz - ...

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Beratung

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B.-Plan Nr. 108 - Martin-Andersen-Nexö-Platz - Aufstellungsbeschluss

B561-29/12

Auf eine Nachfrage von Herrn Multhauf erläutert Herr Kaiser, Leiter des Stadt-bauamtes, dass die Busse vom Nexö-Platz verschwinden sollen. Dort wird ein Parkhaus für Pkw entstehen. Die Busse sollen eventuell auf die jetzige Rechts-abbiegerspur im Hansering verlegt werden.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Herr Prof. Joecks über folgen-den Beschluss abstimmen:

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstel-lungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz – wie folgt:

1. Für den Bereich des Martin-Andersen-Nexö-Platzes soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufgestellt werden (Abgren-zung gemäß Plan der Anlage 1). Ziel des Bebauungsplans ist es, die Errich-tung eines Parkhauses planungsrechtlich zu steuern und in diesem Bereich

die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll durch einen Aushang des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz – erfolgen.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich be-kannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: bei 36 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und

2 Stimmenthaltungen beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz – wie folgt:

1. Für den Bereich des Martin-Andersen-Nexö-Platzes soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufgestellt werden (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1). Ziel des Bebauungsplans ist es, die Errichtung eines Parkhauses planungsrechtlich zu steuern und in diesem Bereich die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll durch einen Aushang des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz – erfolgen.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 36 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und

    2 Stimmenthaltungen beschlossen