28.11.2012 - 4.2 Schaffung eines Kommunalen Ordnungsdienstes

Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 4.2.

Schaffung eines Kommunalen Ordnungsdienstes

Herr Winckler erklärt eingangs, dass die Beschlussvorlage nicht ganz dem aktuellen Stand entspricht. In dieser wird noch von zwei geschaffenen Politessenstellen ausgegangen, die in zwei Stellen für den kommunalen Ordnungsdienst umgewandelt werden. Momentan hat eine Stellenüberprüfung stattgefunden und gleichzeitig eine Bedarfsanalyse. So soll jetzt eine Politessenstelle besetzt, eine Politessenstelle umgewandelt und eine neue Stelle für den kommunalen Ordnungsdienst geschaffen werden. Dieses ist auf die Veränderungsliste zu setzen.

Das Zahlenwerk, was der alten Beschlussvorlage zugrunde liegt, ist analog übertragbar. Die Mehrkosten gestalten sich wie folgt:

Die Kosten für die neu zu schaffende Stelle würden sich auf 38.800 EUR im Jahr belaufen zuzüglich Fortbildungs- und Sachkosten.

Die Fortbildungskosten für beide Mitarbeiter des Ordnungsdienstes würden im ersten Jahr 4.000 EUR betragen. Für die Folgejahre würden ca. 500 EUR veranschlagt werden. Für eine gesonderte Bekleidung werden ca. 1.000 EUR für beide Ordnungskräfte berechnet. Für Mobiltelefone ca. 50 EUR. Sonstige Sachkosten belaufen sich auf ca. 200 EUR jährlich.

Für die Umwandlung einer Politessenstelle in eine Stelle des kommunalen Ordnungsdienstes wären Mehrkosten von ca. 4.700 EUR pro Jahr zu veranschlagen.

Insgesamt würden die Personalkosten für die Umwandlung und die Schaffung der neuen Stellen 53.500 EUR betragen.

Die Ordnungsdienstmitarbeiter sollen auf im Ordnungsamt eingehende Beschwerden reagieren. So z. B. soll bei Ruhestörungen durch unangemeldete oder zu laute Veranstaltungen eingeschritten werden und beim ordnungswidrigen Abladen von Müll. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prävention, wie z.B. beim Fischerfest.

Weiter sollen die Mitarbeiter Strafzettel an Falschparker verteilen. Insbesondere sollen Kontrollen an den Wochenenden und zu den Nachtstunden durchgeführt werden. In dieser Zeit besteht ein

Kontrolldefizit, was durch die Polizei nicht ausgeglichen werden kann.

In der anschließenden Diskussion beanstandet Herr Noack, dass bei den wirklich ernsten Delikten, doch die Polizei zum Einsatz kommen muss.

Herr Schuppa erklärt, dass aus seiner Sicht für die Erfüllung dieser Aufgaben mindestens vier Mitarbeiter nötig wären.

Laut Herrn Dembski wäre das wünschenswert, ist aber letztendlich eine Kostenfrage.

Herr Dr. Stegemann kritisiert, dass dem Finanzausschuss die geänderte Vorlage nicht vorliegt.

Herr Dembski will bis zur Bürgerschaftssitzung die Vorlage aktualisiert haben.

Der Finanzausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, 4 Enth.

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=29915&selfaction=print