25.02.2013 - 6.9 Beschluss zum Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße...

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Beratung

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Beschluss zum Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße“ sowie zur Abschnittsbildung und Klassifizierung für die Abrechnung der Straßenbaumaßnahme nach Straßenbaubeitragssatzung

B584-30/13

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße“ und gemäß der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) in der gültigen Fassung die Abschnittsbildung und Klassifizierung der Straße für die Abrechnung der Kosten (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan):
 

  1. Die „Heinrich-Heine-Straße“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan der Ausbaumaßnahme mit Abschnittsbildung in dem Bereich von der Einmündung „Schillerstraße“ bis zur Kreuzung „Verlängerte Scharnhorststraße“ ausgebaut werden.
  2. Die Abrechnung soll anhand der nach § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 4 Abs. 1 SBS zu beschließenden Abschnittsbildung in zwei Abrechnungsabschnitten wie folgt vorgenommen werden:
     

Abrechnungsabschnitt 1:
von der Einmündung „Schillerstraße“ bis zur Einmündung „Georg-Büchner -Straße“
(Ausbau als Mischverkehrsfläche mit teilweise überfahrbarem Gehweg).
 

Abrechnungsabschnitt 2:
ab Einmündung „Georg-Büchner-Straße“ bis zur Kreuzung „Verlängerte Scharnhorststraße“ ( Ausbau als Fahrbahn mit beidseitigem Gehweg).

 

  1. Die „Heinrich-Heine-Straße“ wird in ihrer gesamten Länge zur Anliegerstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SBS anteilige Kosten in Höhe von 75 v.H. aufzubringen.
     
  2. Für die Straßenbaumaßnahme sollen Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erhoben werden.
     
  3. Auf die Grundstücksteilung und Vermarktung der städtischen Grundstücke im Gebiet des B-Planes 88 soll vorerst bis zur Fertigstellung und Beitragsbescheidung der Straßenbaumaßnahme Heinrich-Heine-Straße, Abrechnungsabschnitt 2, verzichtet werden. 
    Die auf die Verteilungsflächen des B-Planes 88 entfallenden Beiträge werden bei der Vermarktung der Grundstücke auf den ermittelten Verkehrswert aufgeschlagen.

 

 

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

54100.23321000

Vorausleistung Straßenbaubeiträge

Heinrich-Heine-Straße

2

54100.23321000

Endbescheidung Straßenbaubeiträge

H e i n r i c h – H e i n e – S t r a ß e

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

300.000,00 €

 

 

 

 

2

86.000,00 €

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: bei 38 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung

    beschlossen

 

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße“ und gemäß der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) in der gültigen Fassung die Abschnittsbildung und Klassifizierung der Straße für die Abrechnung der Kosten (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan):
 

  1. Die „Heinrich-Heine-Straße“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan der Ausbaumaßnahme mit Abschnittsbildung in dem Bereich von der Einmündung „Schillerstraße“ bis zur Kreuzung „Verlängerte Scharnhorststraße“ ausgebaut werden.

  2. Die Abrechnung soll anhand der nach § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 4 Abs. 1 SBS zu beschließenden Abschnittsbildung in zwei Abrechnungsabschnitten wie folgt vorgenommen werden:
     

Abrechnungsabschnitt 1:
von der Einmündung „Schillerstraße“ bis zur Einmündung „Georg-Büchner -Straße“
(Ausbau als Mischverkehrsfläche mit teilweise überfahrbarem Gehweg).
 

Abrechnungsabschnitt 2:
ab Einmündung „Georg-Büchner-Straße“ bis zur Kreuzung „Verlängerte Scharnhorststraße“ ( Ausbau als Fahrbahn mit beidseitigem Gehweg).

 

  1. Die „Heinrich-Heine-Straße“ wird in ihrer gesamten Länge zur Anliegerstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SBS anteilige Kosten in Höhe von 75 v.H. aufzubringen.
     
  2. Für die Straßenbaumaßnahme sollen Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erhoben werden.
     
  3. Auf die Grundstücksteilung und Vermarktung der städtischen Grundstücke im Gebiet des B-Planes 88 soll vorerst bis zur Fertigstellung und Beitragsbescheidung der Straßenbaumaßnahme Heinrich-Heine-Straße, Abrechnungsabschnitt 2, verzichtet werden. 
    Die auf die Verteilungsflächen des B-Planes 88 entfallenden Beiträge werden bei der Vermarktung der Grundstücke auf den ermittelten Verkehrswert aufgeschlagen.

 

 

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

54100.23321000

Vorausleistung Straßenbaubeiträge

Heinrich-Heine-Straße

2

54100.23321000

Endbescheidung Straßenbaubeiträge

H e i n r i c h – H e i n e – S t r a ß e

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

300.000,00 €

 

 

 

 

2

86.000,00 €

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: bei 38 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung

    beschlossen