25.02.2013 - 6.4 Eindämmung der Plakatierung für Wahlkampfplakate

Zuständigkeit:
abgelehnt
Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 6.4

Eindämmung der Plakatierung für Wahlkampfplakate

B579-30/13

 

 

Herrn Littmann bringt die Beschlussvorlage der SPD-Fraktion ein und nimmt die Begründung vor.

 

Die Stellungnahme der CDU-Fraktion erfolgt durch Herrn Hochschild. Seine Fraktion lehnt die Beschlussvorlage ab.

Der Oberbürgermeister bringt zum Ausdruck, dass die Verwaltung es nicht schafft, bis zur Bauausschusssitzung am 12.03.2013 einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen.

 

Herr Dr. Fassbinder erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen wird. Wahlkampf muss auch sichtbar sein. Die bestehenden Regelungen und Bestimmungen im Wahlkampf müssten nur durchgesetzt werden.

 

Auch Herr Ratjen lehnt die Beschlussvorlage ab.

 

Herr Dr. Kasbohm regt an, andere Alternativen zu suchen, um mit den Menschen zu kommunizieren.

 

Herr Dr. Steffens fragt, warum es den Parteien nicht überlassen bleibt, wie Wahlwerbung betrieben wird und Wähler gewonnen werden. Er äußert seine Sorge, dass die NPD überall ihre Plakate aufhängt, auch wenn es verboten ist. Die Verwaltung muss nur durchsetzen, dass die Plakate innerhalb von zwei Wochen wieder abgehängt sind.

 

Für die Verwaltung bezieht Herr Hochheim Stellung. Er schlägt vor, den Beschlusstext zu ändern, dass gegebenenfalls bis zur Bürgerschaftssitzung am 13.05.2013 ein entsprechender Satzungsentwurf vorgelegt wird.

 

Herr Dr. Kerath greift den Vorschlag von Herrn Hochheim auf.

 

Nach einigen weiteren Wortmeldungen im Rahmen der Diskussion stellt Herr Liskow folgenden geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister,

 

die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Begrenzung des Plakatierens durch politische Parteien zu prüfen und gegebenenfalls einen entsprechenden Satzungsentwurf bis zur Bürgerschaftssitzung am 13.05.2013 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 12 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung

    mehrheitlich abgelehnt

 

 

Reduzieren

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister,

 

die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Begrenzung des Plakatierens durch politische Parteien zu prüfen und gegebenenfalls einen entsprechenden Satzungsentwurf bis zur Bürgerschaftssitzung am 13.05.2013 vorzulegen.