25.02.2013 - 6.11 B.-Plan Nr. 87 - Herrenhufen Nor...

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Beratung

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B.-Plan Nr. 87 - Herrenhufen Nord

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang)

B586-30/13

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 87 – Herrenhufen Nord - wie folgt:

 

1. Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 Mit dem Entwurf (2. Durchgang) wird für den im Plan (Anlage 1) entsprechend gekennzeichneten Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6 – Technologiepark – eine Ersetzung durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord vorbereitet.

2. Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord - und dessen Begründung mit Umweltbericht sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 38 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung

    beschlossen

 

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 87 – Herrenhufen Nord - wie folgt:

 

1. Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 Mit dem Entwurf (2. Durchgang) wird für den im Plan (Anlage 1) entsprechend gekennzeichneten Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6 – Technologiepark – eine Ersetzung durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord vorbereitet.


2. Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord - und dessen Begründung mit Umweltbericht sind ortsüblich bekannt zu machen.