13.05.2013 - 6.7 Verkauf der unbebauten Grundstücke im Quartier A 1...

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Beratung

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Verkauf der unbebauten Grundstücke im Quartier A 11

(Roßmühlenstraße/Kuhstraße/Hansering/Brüggstraße)

B612-32/13

 

 

Im Rahmen der Diskussion stellt Herr Dr. Fassbinder Fragen und bittet die Bürgerschaft um Ablehnung des Beschlussantrages. Vor allem möchte er wissen, warum dieses Grundstück nicht ausgeschrieben wird.

 

Für die Verwaltung bezieht der Oberbürgermeister Stellung aufgrund der gestellten Fragen. Herr Dr. König erklärt, dass der Aufsichtsrat der WVG mbH dem Verkauf zugestimmt hat. Welche Netto-Kaltmieten aufgrund des Bauvorhabens realisiert werden, wird schriftlich beantwortet.

 

Frau Socher äußert, dass sie das Anliegen von Herrn Dr. Fassbinder nachvollziehen kann. Es wurde anfangs der 90-er Jahre ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Leider hat sich aber in den letzten 20 Jahren niemand gefunden, der annähernd in der Lage war, etwas aus dem Wettbewerb umzusetzen. Frau Socher ist froh, dass die WVG mbH die Initiative ergriffen hat, um diesen baulichen Missstand zu beseitigen und im Innenstadtbereich neu baut.

 

Herr Dr. Fassbinder wiederholt seine Frage hinsichtlich der Ausschreibung zum Verkaufs des Grundstücks.

 

Herr Hochschild gibt Herrn Dr. Fassbinder Recht, dass normalerweise ausgeschrieben werden muss. Zu bedenken ist aber, dass das Grundstück in diesem Fall einer 100%-igen Tochtergesellschaft gegeben wird. Hier macht die Ausschreibung keinen Sinn. Wer könnte sich besser um die Parksituation kümmern als die WVG mbH?

 

Da keine Anträge zur Änderung der Vorlage gestellt werden, lässt der Präsident über folgenden Beschluss abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. Der Bürgerschaftsbeschluss B 435-22/12 vom  20.02.2012 zur öffentlichen Ausschreibung der unter 2 genannten Grundstücke wird aufgehoben

 

2. Verkauf der unbebauten Grundstücke im Quartier A 11, Fläche zwischen Roßmühlenstraße/Kuhstraße/Hansering/Brüggstraße,

 

Gemarkung: Greifswald

Flur:  27

Flurstücke: 46, 47, 48, 54, 52/2, 53/4, 55/3, 56/5, 57/3, 51/2, 43, 44, 45, 49,

  sowie Teilflächen der Flurstücke

35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42/2, 42/1, 50, 58/1

Größe:  ca. 5.086 m²

zu einem vorläufigen Kaufpreis von 670.000,00 EUR

an die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH, mit Sitz in 17491 Greifswald, Hans-Beimler-Straße 73.

 

3. Die Neubebauung hat in Abstimmung mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu erfolgen. Hinsichtlich der Fassadengestaltung ist die Gestaltungssatzung zu beachten. Das Bauvorhaben muss innerhalb von 2 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend Bebauungskonzept begonnen und innerhalb von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss beendet werden.

 

4. Sofern sich im Rahmen der Feinplanung ergeben sollte, dass Teilflächen des Kaufgegenstandes für die Herrichtung von öffentlichen Anlagen ( z. B. Gehweg in der Kuhstraße) benötigt werden, sind diese im Eigentum der Stadt zu belassen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 28 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und

    einigen Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. Der Bürgerschaftsbeschluss B 435-22/12 vom  20.02.2012 zur öffentlichen Ausschreibung der unter 2 genannten Grundstücke wird aufgehoben

 

2. Verkauf der unbebauten Grundstücke im Quartier A 11, Fläche zwischen Roßmühlenstraße/Kuhstraße/Hansering/Brüggstraße,

 


Gemarkung: Greifswald

Flur:  27

Flurstücke: 46, 47, 48, 54, 52/2, 53/4, 55/3, 56/5, 57/3, 51/2, 43, 44, 45, 49,

  sowie Teilflächen der Flurstücke

35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42/2, 42/1, 50, 58/1

Größe:  ca. 5.086 m²

zu einem vorläufigen Kaufpreis von 670.000,00 EUR

an die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH, mit Sitz in 17491 Greifswald, Hans-Beimler-Straße 73.

 

3. Die Neubebauung hat in Abstimmung mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu erfolgen. Hinsichtlich der Fassadengestaltung ist die Gestaltungssatzung zu beachten. Das Bauvorhaben muss innerhalb von 2 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend Bebauungskonzept begonnen und innerhalb von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss beendet werden.

 

4. Sofern sich im Rahmen der Feinplanung ergeben sollte, dass Teilflächen des Kaufgegenstandes für die Herrichtung von öffentlichen Anlagen ( z. B. Gehweg in der Kuhstraße) benötigt werden, sind diese im Eigentum der Stadt zu belassen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 28 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und

    einigen Stimmenthaltungen beschlossen