13.05.2013 - 6.2.1 Änderung der Hauptsatzung der Universitäts- und...

Zuständigkeit:
zurückgezogen
Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 6.2.1

Änderung der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

 

-          zurückgezogen

 

 

Reduzieren

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderung der geltenden Fassung Hauptsatzung:

  1. In § 6 Abs. 1 wird nach dem Satz 2 („Die vorstehenden Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Bürgerschaft vor, indem sie diese beraten.“) folgender Satz 3 hinzugefügt:

„Die Mitglieder der Bürgerschaft haben in den Sitzungen der Fachausschüsse Anwesenheits- und Rederecht.“

  1. In § 7 Abs. 2 wird Satz 1 („§ 22 Abs. 3 gilt entsprechend.“) wie folgt geändert:

„§ 6 Abs. 1 Satz 3 und § 22 Abs. 3 gelten entsprechend.“

  1. In § 20 Abs. 1 wird nach Satz 3 ein neuer Satz 4 eingefügt, welcher lautet:

„§ 6 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.“