13.05.2013 - 6.8 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 - Schönwa...

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Beratung

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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 - Schönwalde I/West -, Änderungsbeschluss

B613-32/13

 

 

Im Rahmen der Diskussion hinterfragt Herr Multhauf, ob es sinnvoll ist, dort Baracken für Gewerbe hinzustellen. Er regt an, mit den Gewerbetreibenden zu sprechen, ihnen etwas anderes anzubieten und das ganze Gebiet als Wohnungsbaugebiet auszuweisen.

Ein weiteres Problem sieht er darin, dass die Zufahrt über dieses Gelände, der Straßenausbauzahlung unterliegt. Dabei erwähnt er das Problem der Mieter aus dem Karl-Liebknecht-Ring.

 

Daraufhin erläutert Herr Kaiser, dass der dort ansässige Gewerbetreibende Bestandschutz hat. Sollte er irgendwann mal weggehen, ist die Frage neu zu klären, was auf diesem Gelände passiert.

 

Die Nachfrage von Herrn Multhauf, dass die Mieter des Karl-Liebknecht-Ringes Beiträge entrichten müssen, wird schriftlich beantwortet.

Die Frage, ob der Bestandsschutz nicht zeitlich limitiert ist, beantwortet Herr Kaiser. Es gibt keinen Grund, den Gewerbetreibenden zu drängen. Sie können ihr Gewerbe solange betreiben, wie sie möchten.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Präsident über folgenden Beschluss abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Änderungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 – Schönwalde I/ West – wie folgt:

1. Der Bebauungsplan Nr. 42 – Schönwalde I/ West – soll gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 i. V. m. § 13a Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan Anlage 1) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert werden.

Ziel ist eine geringfügige Änderung der festgesetzten Verkehrsflächen im Bebauungsplangebiet.

2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

3. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 13a Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 29 Ja-Stimmen und 7 Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Änderungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 – Schönwalde I/ West – wie folgt:

1. Der Bebauungsplan Nr. 42 – Schönwalde I/ West – soll gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 i. V. m. § 13a Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan Anlage 1) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert werden.

Ziel ist eine geringfügige Änderung der festgesetzten Verkehrsflächen im Bebauungsplangebiet.

2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

3. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 13a Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 29 Ja-Stimmen und 7 Stimmenthaltungen

    beschlossen

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