27.08.2013 - 5.7 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...

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Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald gemäß § 3 Abs. 4 ÖPNVG

 

 

Herr Hochheim berichtet, dass im Finanz- und im Wirtschaftsausschuss des Kreises die Vorlage jeweils einstimmig beschlossen wurde. Zunächst bis 2015 besteht Vertragssicherheit. Der Landkreis hat sich verpflichtet, einen Ausgleich in Höhe von 400 T€ zu zahlen.

Der Beschlussvorlage wird mit 10 Ja- Stimmen zugestimmt.