16.09.2013 - 6.15 Prüfauftrag: Ausweisung von Hundeauslaufzonen

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

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Prüfauftrag: Ausweisung von Hundeauslaufzonen

B650-35/13

 

 

Die Einbringung und Begründung der Beschlussvorlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgt durch Frau Dr. Fassbinder.

 

Herr Senator Hochheim erklärt, dass aus dem Prüfauftrag des Beschlusstextes nicht hervorgeht, welches Dezernat für den Prüfauftrag zuständig ist. Wenn es um Zäune und ähnliches, also um bauliche Angelegenheiten geht, ist das Dezernat II zuständig. Wenn die Befreiung vom Leinenzwang gewollt ist, geht es um die Hundehalterverordnung und dann wäre das Ordnungsamt zuständig.

 

Herr Winckler, Leiter des Ordnungsamtes ergänzt, dass die bereits bestehende Hundehalterverordnung zwei Plätze ausweist; die Neutiefwiesen und den Wiecker Schlag, wo allgemein eine Befreiung vom Anleinzwang besteht. Daneben gibt es noch das Gewerbegebiet, wo nicht die Hundehalterverordnung greift. Dort besteht auch kein Anleinzwang. Neu in die Diskussion wurden die Credner-Anlagen gegeben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Fassbinder erläutert Herr Senator Dembski, dass es nicht darum geht, die Zuständigkeiten zu klären. Geht es um die Befreiung vom Leinenzwang oder geht es um das Einrichten von Spielwiesen für Hunde?

Derzeit ist die Verwaltung im Rahmen der Überarbeitung der Hundehalterverordnung mit dem Leinenzwang beschäftigt. Das ist aber keine Hundewiese wie es sie in Großstädten gibt. Alle Ortsteilvertretungen wurden zu diesem Thema angeschrieben mit der Bitte um Stellungnahme.

 

 

Herr Winckler gibt bekannt, dass die Änderung der Hundehalterverordnung die Credner-Anlagen betrifft. Die beiden anderen Hundewiesen sollen weiterhin vom Leinenzwang ausgenommen bleiben.

 

Herr Hochheim stellt fest, dass die Verwaltung das prüfen soll, was bereits veranlasst ist. So dezidiert wurde es im Bau- und Hauptausschuss nicht ausgeführt.

 

Entsprechend der Geschäftsordnung beantragt Herr Dr. Stegemann das Ende der Debatte.

 

Herr Liskow stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und

    1 Stimmenthaltung beschlossen

 

Damit lässt der Präsident über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Einrichtung von wohnortnahen Hundeauslaufzonen (Hundewiesen) hinsichtlich Standorte, Kosten und Betreibung zu prüfen. Hierbei sind sowohl Standorte in der Innenstadt als auch in allen anderen vom Leinenzwang betroffenen Stadtteilen zu prüfen.

Abstimmungsergebnis: bei 6 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Einrichtung von wohnortnahen Hundeauslaufzonen (Hundewiesen) hinsichtlich Standorte, Kosten und Betreibung zu prüfen. Hierbei sind sowohl Standorte in der Innenstadt als auch in allen anderen vom Leinenzwang betroffenen Stadtteilen zu prüfen.


Abstimmungsergebnis: bei 6 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt