16.09.2013 - 6.4 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...

Zuständigkeit:
einstimmig
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Beratung

Zu TOP: 6.4

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald gemäß § 3 Abs. 4 ÖPNVG

B638-35/13

 

 

Herr Dr. König, Oberbürgermeister bringt die Vorlage ein und begründet diese. Der Kreistag hat diesem Beschlussvorschlag auch zugestimmt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Bartels zur Arbeitsgruppe erläutert der Oberbürgermeister, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald laut Aussage des Innenministeriums eine solche Arbeitsgruppe nicht braucht.

 

Da keine weiteren Fragen gestellt werden, lässt der Präsident über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, den in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald (LK VG) zur Übertragung von Aufgaben des ÖPNV auf dem Stadtgebiet Greifswald gemäß § 3 Abs. 4 ÖPNVG abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, den in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald (LK VG) zur Übertragung von Aufgaben des ÖPNV auf dem Stadtgebiet Greifswald gemäß § 3 Abs. 4 ÖPNVG abzuschließen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

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