16.09.2013 - 6.7 Benutzung - und Gebührensatzung für die kommuna...

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Beratung

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Benutzung - und Gebührensatzung für die kommunalen Kindertagesstätten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

B641-35/13

 

 

Die kommissarische Leiterin des Amtes für Jugend, Soziales und Familie, Frau Felkl, bringt die Beschlussvorlage ein und erläutert diese. Anlass dieser neuen Satzung ist, dass die Hansestadt Greifswald nicht mehr örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist. Mit dieser Satzung werden der Umfang, die Leistungen und die Nutzungsverhältnisse in den kommunalen Kindertagesstätten geregelt. Das sind die Rahmenbedingungen, unter denen die Kinder betreut werden und die Rahmenbedingungen, unter denen die Eltern Betreuungsverhältnisse mit der Hansestadt Greifswald abschließen.

Im Rahmen der Ausführungen verweist Frau Felkl auf einige Absätze der vorgelegten Satzung. So schlägt sie vor, den Absatz e) des § 9 (4) zu streichen.

Ebenso wird eine neue Regelung in der Ferienzeit vorgeschlagen (§11 (13)).

 

Im Rahmen der Diskussion bringt Herr Dr. Fassbinder den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein und er bittet um eine getrennte Abstimmung.

 

 

§ 2 (4) Satz 2   Streichen dieses Satzes

 

§ 9 (4) e)   Streichen dieses Absatzes (ist erledigt)

 

§ 11 (13) Satz 1: Streichen von „8 Stunden“ und ersetzen durch „9 Stunden“ sowie streichen von „4 Stunden“ und ersetzen durch „5 Stunden“.

Satz 3: Streichen von „40 Stunden“ und ersetzen durch „45 Stunden“ sowie streichen von „20 Stunden“ und ersetzen durch „25 Stunden“

Gemeinsam mit der CDU-Fraktion wird beantragt, noch folgende Ergänzung aufzunehmen:

Sind beide Eltern eines Kindes erwerbstätig, wird folgende Inanspruchnahme ohne zusätzliche Kosten gewährt:

-          täglich 9 Stunden bei Vollzeit- und 5-Stunden bei Teilzeitbetreuung

-          wöchentlich 45 Stunden bei Vollzeit- und 25 Stunden bei Teilzeitbetreuung

 

Wichtig bei der ganzen Debatte sei, hebt Herr Dr. Fassbinder hervor, dass die Betreuungszeiten immer weiter ausgedehnt werden. Dabei seien auch die Arbeitgeber in der Pflicht, familienfreundliche Arbeitszeiten zu schaffen.

 

Für die Verwaltung spricht Herr Hochheim. Im Rahmen seiner Ausführungen weist der Senator darauf hin, dass es Grundschulen gibt, wo es mehr Anmeldungen als Plätze gibt. Außerdem gäbe es das Problem, dass nicht allen Erstklässlern ein Hortbetreuungsplatz angeboten werden kann, weil die Eltern keine Veranlassung sehen, ihre Kinder nach Klassenstufe 3 abzumelden, weil die Hortbetreuung so toll ist.

 

Herr Spring beantragt entsprechend Geschäftsordnung, erst die Änderungsanträge zu beraten und abstimmen zu lassen.

 

Der Präsident lässt darüber abstimmen, die Vorlagen getrennt zu behandeln.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einigen Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

Für die Verwaltung erklärt Herr Senator Dembski, dass sich das Defizit im Kita-Bereich aus vielen zusätzlichen Leistungen zusammensetzt, die erbracht werden, obwohl die Verwaltung nicht dazu verpflichtet ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Bartels bestätigt Frau Felkl noch einmal, dass im § 9 (4) der Punkt e) weggestrichen werden soll.

 

Da es keine weiteren Änderungsanträge gibt, lässt der Präsident über die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: § 2 (4) Satz 2 streichen

    bei 18 Ja-Stimmen 19 Gegenstimmen und

    3 Stimmenthaltungen abgelehnt

 

§ 9 (4) e) Streichen hat die Verwaltung bereits vorgeschlagen

 

§ 11 (13) Satz 1: Streichen von „8 Stunden“ und ersetzen durch „9 Stunden“ sowie streichen von „4 Stunden“ und ersetzen durch „5 Stunden“.

Satz 3: Streichen von „40 Stunden“ und ersetzen durch „45 Stunden“ sowie streichen von „20 Stunden“ und ersetzen durch „25 Stunden“

Gemeinsam mit der CDU-Fraktion wird beantragt, noch folgende Ergänzung aufzunehmen:

Sind beide Eltern eines Kindes erwerbstätig, wird folgende Inanspruchnahme ohne zusätzliche Kosten gewährt:

-          täglich 9 Stunden bei Vollzeit- und 5-Stunden bei Teilzeitbetreuung

-          wöchentlich 45 Stunden bei Vollzeit- und 25 Stunden bei Teilzeitbetreuung

 

Abstimmungsergebnis: bei 37 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und

    2 Stimmenthaltungen beschlossen

 

Damit lässt der Präsident über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Benutzungs- und Gebührensatzung für die kommunalen Kindertagesstätten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. 

Abstimmungsergebnis: bei 32 Ja-Stimmen und 8 Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Benutzungs- und Gebührensatzung für die kommunalen Kindertagesstätten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. 


Abstimmungsergebnis: bei 32 Ja-Stimmen und 8 Stimmenthaltungen

    beschlossen