07.10.2013 - 6.5 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Mo., 07.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Zu TOP: 6.5. |
Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2014 -1. Entwurf
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Anfänglich gibt Herr Wille ein Gutscheinheft, welches an diejenigen durch die Stadt herausgegeben wird, die sich mit Hauptwohnsitz in Greifswald anmelden, zur Ansicht in die Runde.
Anhand einer Präsentation erläutert Herr Wille den 1. Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014. Der Ergebnishaushalt 2014, der Finanzhaushalt 2014 und die Prioritätenliste der Investitionsplanungen 2013 – 2016 liegen den Ausschussmitgliedern in Papierform vor.
Die Gewerbesteuereinnahmen betrugen 2012 15,3 Mio. EUR. Aufgrund der hohen Einnahmen muss über den Finanzausgleich mehr Geld an den Landkreis gegeben werden. Die Zuweisungen vom Land fallen geringer aus. 2014 wird mit einem Rückgang der Schlüsselzuweisungen von etwa 1,5 Mio. EUR gerechnet. Die Kreisumlage steigt 2014 um 2,5 Mio. EUR. Im Haushaltsentwurf stehen 10 Mio. EUR im Minus. Daher muss dringend ein Haushaltssicherungskonzept vorgelegt werden.
Nach umfangreichen Ausführungen gibt Herr Wille abschließend das weitere Verfahren bekannt: Die Veröffentlichung des Planentwurfes erfolgt ab 41. Kalenderwoche. Die Entwürfe der Haushalte der Städtebaulichen Sondervermögen werden als Buch 3 in den nächsten Tagen in Internet zur Verfügung gestellt. Der Verwaltungsvorschlag zu den Haushaltssicherungsmaßnahmen soll bis Mitte Oktober 2013 vorliegen. Ein Druckexemplar mit dem Vorbericht soll zum 18.11.2013 vorgelegt werden. Gegebenenfalls finden Sondersitzungen der Fachausschüsse statt. Ziel ist die Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzeptes und des Haushaltsplanes am 16.12.2013
Die Präsentation wird den Ausschussmitgliedern elektronisch übermittelt.
Die Vorlage wird durch die Ausschussmitglieder zur Kenntnis genommen. |