08.10.2013 - 6.1 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...

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Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2014, 1. Entwurf

 

 

Herr Wille informiert über den 1. Entwurf zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 entsprechend der ANLAGE_2. Allen Ausschussmitgliedern wurden zuvor Unterlagen zur Ergebnis-  und Finanzhaushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2014 sowie die Prioritätenliste der Investitionsplanung 2013-15  übermittelt.

Der Investitionsbedarf beträgt nach Prioritätenliste bis zum Jahr 2017 ca. 86 Mio. EUR. Jedoch stehen ca. nur 72 Mio. EUR bis 2017 maximal zur Verfügung, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Demnach sind derzeit Maßnahmen im Volumen von ca. 14 Mio. EUR nicht finanzierbar. In der Konsequenz bedeutet das, dass ein Beginn neuer Projekte bis 2017 nicht möglich sein wird.

Der Planentwurf zum Haushalt 2014 sowie die Entwürfe der Haushalte der städtebaulichen Sondervermögen finden sich auf http://www.greifswald.de/politik/haushalt/haushalt-2014-entwurf.html.
Der Verwaltungsvorschlag zu Haushaltssicherungsmaßnahmen soll als Druckexemplar zur kommenden Ausschussrunde ab dem 18.11.2013 zur Verfügung stehen. Zielstellung ist die Beschlussfassung des Haushaltsicherungskonzeptes + Haushalt am 16. Dezember 2013. Ggf. sind Sondersitzungen der Fachausschüsse einzuberufen.

Die Verwaltung erarbeitet zurzeit eine Liste mit Vorschlägen von Maßnahmen, die der Haushaltssicherung dienen. Hierbei werden sicherlich auch Maßnahmen bemüht, welche sehr massive Einschnitte mit sich bringen werden. Bei der Liste geht es darum, den Gremien aufzuzeigen, was objektiv tatsächlich machbar ist. Die Entscheidung,  diese anzuwenden, obliegt jeweils den Gremien.

Da die Haushaltssatzung 2014 in einen Beschluss mündet, wird dieser Punkt im Rahmen der Beschlussvorlagen erörtert.

Herr Dr. Kasbohm möchte Möglichkeiten aufgezeigt haben, wie beispielsweise über öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) vertragliche Zusammenarbeiten für die Umsetzung von Projekten zur Entlastung des Haushaltes betragen können. Herr Wille verweist hierzu auf die bereits gesetzten Kreditpositionen im Haushaltsentwurf. ÖPP´s sind demnach identisch zu herkömmlichen Kreditpartnerschaften. Herr Dr. Kasbohm hält dazu an, weitere Optionen zu prüfen.

Herr Wille verweist abschließend nochmal auf die bereits erörterte Thematik der Erwin-Fischer-Gesamtschule. Selbst wenn das Projekt in die oberste Priorität käme - dem jetzigen Stand des Haushaltsentwurfes folgend, könnten frühestens 2016 Investitionsauszahlungen geleistet werden, um einen Neubau zu realisieren.

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.