04.11.2013 - 5.8 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebu...

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Beratung

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9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

(Abwassergebührensatzung)

B670-36/13

 

 

Für die Linksfraktion bemerkt Herr Dr. Stegemann, dass eine Eigenkapitalverzinsung von 6% nicht mehr in die Zeit passt. Die Stadt würde von niedrigen Zinsen an verschiedenen Stellen profitieren. Die Linksfraktion ist der Auffassung, dass diese Niedrigzinsen an die Beitragszahler weitergegeben werden sollten. Deshalb beantragt Herr Dr. Stegemann im Namen seiner Fraktion, die Kalkulation auf eine Eigenkapitalverzinsung von 3% aufzubauen und auf dieser Basis den Beitrag neu zu berechnen.

Er bedankt sich bei der Geschäftsführung des Abwasserwerkes für die ausführlichen Ausführungen im Finanzausschuss.

 

Im Rahmen der Diskussion bemerkt Herr Braun für die SPD-Fraktion, dass dieser Änderungsvorschlag mit 3% vorab schon einmal durchgerechnet wurde und er stellt fest, dass das eine Senkung der Gebühren für eine Familie in Höhe von 3,60€/Monat ausmacht, aber auf der anderen Seite einen Einnahmeverzicht für die Stadt von 200.000€ bedeuten. Wenn die Linksfraktion solch einen Vorschlag unterbreitet, muss sie auch sagen, wie das finanziert werden soll. Diese Mindereinnahmen bei der Stadt würden sich dann in irgendeiner anderen Belastung auf den Bürger auswirken.

 

Aufgrund einer Bemerkung von Herrn Dr. Bittner erklärt Frau Teetz vom Beteiligungsmanagement, dass die Stadtwerke im Finanzausschuss anhand von Präsentationen ausführliche Erläuterungen gegeben haben, die allen Fraktionen schriftlich zur Verfügung gestellt wurden.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Präsident über den Änderungsantrag der Linksfraktion abstimmen, die Eigenkapitalverzinsung auf 3% zu senken.

 

Abstimmungsergebnis: bei 5 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung

    mehrheitlich abgelehnt

 

Daraufhin stellt der Präsident den vorgelegten Beschlussvorschlag in unveränderter Form zur Abstimmung.

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die

9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Gebührensatzung) mit einer Gebühr in Höhe von

2,25 €/m³ für Schmutzwasser und einer Gebühr für Niederschlagswasser in Höhe von 7,50 € pro 10 m² befestigter Grundstücksfläche.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und

    2 Stimmenthaltungen beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die

9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Gebührensatzung) mit einer Gebühr in Höhe von

2,25 €/m³ für Schmutzwasser und einer Gebühr für Niederschlagswasser in Höhe von 7,50 € pro 10 m² befestigter Grundstücksfläche.


Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und

    2 Stimmenthaltungen beschlossen

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