18.11.2013 - 5.4 Überplanmäßiger Aufwand und Auszahlung Kreisumlage

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Überplanmäßiger Aufwand und Auszahlung Kreisumlage

 

Herr Wille bringt die Vorlage ein und erklärt, dass die Kreisumlage mit der Haushaltssatzung 2013 des Landkreises auf 47 % angehoben worden ist. In der Haushaltsplanung wurde von einer Kreisumlage von 45 % ausgegangen.

Die höhere Kreisumlage muss gezahlt werden bzw. wird automatisch vom Landkreis abgezogen, wenn die Stadt ihre Schlüsselzuweisungen erhält. Die Zahlung der Kreisumlage ist gesetzlich vorgeschrieben, abgestimmt werden kann über die Deckungsquellen.

 

 

Über die Vorlage wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 12 Ja

 

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