18.11.2013 - 5.5 Außerplanmäßige Auszahlung nicht verbrauchter z...

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Beratung

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Außerplanmäßige Auszahlung nicht verbrauchter zweckgebundener Mittel für Maßnahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011

 

 

Herr Wille erläutert, dass die Stadt im Jahr 2011 Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten hat. Es bestand die Auffassung, dass diese Mittel eine Unterstützung der Kommunen für das SGB II sein sollten. Der Landkreis nahm an, dass die Mittel zweckgebunden, also ausschließlich für diesen Zweck und nicht allein für SGB II einzusetzen sind. Der Auffassung des Sozial- und Innenministeriums wurde sich angeschlossen. Daraus ergibt sich, dass die Mittel 2011 durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald für den Zweck nicht verbraucht worden sind und nun zurückgezahlt werden sollen, so dass diese für entsprechende Zwecke eingesetzt werden können.

Die Forderung des Landkreises beträgt 723.000,00 €. Bisher sind 20.000,00 € nicht nachvollziehbar. Man ist dabei, diese Summe zu prüfen und mit dem Landkreis in Verbindung zu treten.

 

Über die Vorlage wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 12 Ja

 

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