16.12.2013 - 5.15 Prüfauftrag- Eigenständigkeit des Theaters

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

Zu TOP: 5.15

Prüfauftrag- Eigenständigkeit des Theaters

B692-37/13

 

 

Frau Dr. Fassbinder nimmt die Einbringung und Begründung der Vorlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Im Rahmen ihrer Ausführungen weist sie darauf hin, dass es mit diesem Beschluss um einen Prüfauftrag geht. Darüber beschließen müsse dann die neugewählte Bürgerschaft.

 

Nach einigen Bemerkungen von Herrn Dembski, Herrn Prof. Joecks, Herrn Dr. Steffens, Herrn Dr. Fassbinder, Herrn Ratjen und Frau Socher lässt der Präsident über folgenden Beschluss abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Eigenständigkeit des Theaters Vorpommern GmbH in seiner derzeitigen Struktur als Dreispartentheater mit den derzeit betriebenen Spielstätten unter folgenden Bedingungen erhalten bleiben kann:

 

- Ab 2016 (jährliche) Dynamisierung der kommunalen Zuschüsse sowie der Landeszuweisungen in einer Größenordnung, die Tarifsteigerungen ausgleicht, und

bezogen auf den Gesamtzuschuss des vorherigen Jahres

 

- Mindestlohn von 8,50 Euro für alle fest angestellten Beschäftigten

 

- Berücksichtigung der geltenden Tarifverträge

Die Prüfung erfolgt parallel zur im letter of intent vereinbarten Prüfung der Modelle 4 und 7 durch die METRUM GmbH. Die Leitung des Theaters ist einzubeziehen. Die Prüfung soll mit eigenen Ressourcen gewährleistet werden. Das Prüfergebnis wird der Bürgerschaft spätestens zum gleichen Zeitpunkt wie das METRUM-Prüfergebnis vorgestellt.

 

Abstimmungsergebnis: bei 10 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Eigenständigkeit des Theaters Vorpommern GmbH in seiner derzeitigen Struktur als Dreispartentheater mit den derzeit betriebenen Spielstätten unter folgenden Bedingungen erhalten bleiben kann:

 

- Ab 2016 (jährliche) Dynamisierung der kommunalen Zuschüsse sowie der Landeszuweisungen in einer Größenordnung, die Tarifsteigerungen ausgleicht, und

bezogen auf den Gesamtzuschuss des vorherigen Jahres

 

- Mindestlohn von 8,50 Euro für alle fest angestellten Beschäftigten

 

-    Berücksichtigung der geltenden Tarifverträge

 

Die Prüfung erfolgt parallel zur im letter of intent vereinbarten Prüfung der Modelle 4 und 7 durch die METRUM GmbH. Die Leitung des Theaters ist einzubeziehen. Die Prüfung soll mit eingenen Ressourcen gewährleistet werden. Das Prüfergebnis wird der Bürgerschaft spätestens zum gleichen Zeitpunkt wie das METRUM-Prüfergebnis vorgestellt.