16.12.2013 - 5.2 Aufgabenübertragung an den Eigenbetrieb Abwasse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 16.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mehrheitlich
Beratung
Zu TOP: 5.2 |
Aufgabenübertragung an den Eigenbetrieb Abwasserwerk und Neufassung der Eigenbetriebssatzung B677-37/13 |
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Zu dieser Vorlage bringt Herr Dr. Fassbinder für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Änderung ein: Die Neufassung der Eigenbetriebssatzung soll wie folgt geändert werden: §9 (1) wird komplett gestrichen: Der Oberbürgermeister ist Dienstvorgesetzter und entscheidet daneben im Benehmen mit der Betriebsleitung in allen Personalangelegenheiten der Beamten und ständig beschäftigten Angestellten und Arbeiter des Eigenbetriebes, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt.
Neuer Text für §9 (1): Die Personalverwaltung, mit Ausnahme des/der Betriebsleiters/in und seiner/ihrer Stellvertreters/in, wird in der Zuständigkeit des Eigenbetriebs geführt. Der/Die Betriebsleiter/-in entscheidet über Einstellung, Umsetzung, Entlassung und Aufgabenübertragung.
Da es hierzu keine Wortmeldungen gibt, lässt der Präsident über die Neufassung des § 9 (1) abstimmen.
Abstimmungsergebnis: bei 21 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen beschlossen
Damit lässt der Präsident über folgenden geänderten Beschluss abstimmen:
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Die Bürgerschaft beschließt
1. die Übertragung der Aufgaben der öffentlichen Straßenentwässerung sowie der gemeindlichen Gewässerbewirtschaftung an das Abwasserwerk Greifswald- Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Abwasserwerk) und die Bildung entsprechender Bereiche beim Abwasserwerk.
2. die Neufassung der Betriebssatzung des Abwasserwerkes Greifswald. - Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß Anlage 1.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Stimmenthaltungen beschlossen |
Die Bürgerschaft beschließt
1. die Übertragung der Aufgaben der öffentlichen Straßenentwässerung sowie der gemeindlichen Gewässerbewirtschaftung an das Abwasserwerk Greifswald- Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Abwasserwerk) und die Bildung entsprechender Bereiche beim Abwasserwerk.
2. die Neufassung der Betriebssatzung des Abwasserwerkes Greifswald. - Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß Anlage 1.