16.12.2013 - 5.12 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...

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mehrheitlich
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Beratung

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Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2014

B687-37/13

 

 

 

Der Präsident stellt zunächst den interfraktionellen Antrag zur Abstimmung, die in der Veränderungsliste der Verwaltung gestrichenen 200.000 Euro nicht zu streichen.

Frau Görs nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Danach stellt der Präsident den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Theater zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: bei 3 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen

    mehrheitlich abgelehnt

 

Vor der Sitzung der Bürgerschaft wurde eine nach der „Elefantenrunde“ überarbeitete Veränderungsliste ausgegeben, über die der Präsident abstimmen lässt.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen und 1 Stimm-

    enthaltung beschlossen

 

Daraufhin lässt der Präsident über die geänderte Haushaltssatzung 2014 wie folgt abstimmen:

 

 

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Haushaltssatzung 2014 sowie den Haushaltsplan 2014 unter Einbeziehung der Veränderungslisten und der Liste von Haushaltssicherungsmaßnahmen gemäß Anlage.

     
  2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Liste von Haushaltssicherungsmaßnahmen als Haushaltssicherungskonzept. Das Konzept ist mit der nächsten Haushaltssatzung fortzuschreiben.

     
  3. Die Bürgerschaft beschließt das negative Jahresergebnis durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage und aus zweckgebundenen Ergebnisrücklagen soweit wie möglich auszugleichen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 3 Stimm-

     enthaltungen beschlossen

 

 

 

Herr Dr. Bartels beantragt für die Linksfraktion eine Auszeit.

 

 

Auszeit von 19:28 Uhr bis 19:38 Uhr

 

 

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  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Haushaltssatzung 2014 sowie den Haushaltsplan 2014 unter Einbeziehung der Veränderungslisten und der Liste von Haushaltssicherungsmaßnahmen gemäß Anlage.
     
  2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Liste von Haushaltssicherungsmaßnahmen als Haushaltssicherungskonzept. Das Konzept ist mit der nächsten Haushaltssatzung fortzuschreiben.
     
  3. Die Bürgerschaft beschließt das negative Jahresergebnis durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage und aus zweckgebundenen Ergebnisrücklagen soweit wie möglich auszugleichen.