16.12.2013 - 5.12 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Sitzung:
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Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 16.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mehrheitlich
Beratung
Zu TOP: 5.12 |
Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2014 B687-37/13 |
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Der Präsident stellt zunächst den interfraktionellen Antrag zur Abstimmung, die in der Veränderungsliste der Verwaltung gestrichenen 200.000 Euro nicht zu streichen. Frau Görs nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Danach stellt der Präsident den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Theater zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: bei 3 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt
Vor der Sitzung der Bürgerschaft wurde eine nach der „Elefantenrunde“ überarbeitete Veränderungsliste ausgegeben, über die der Präsident abstimmen lässt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen und 1 Stimm- enthaltung beschlossen
Daraufhin lässt der Präsident über die geänderte Haushaltssatzung 2014 wie folgt abstimmen: |
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Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 3 Stimm- enthaltungen beschlossen
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Herr Dr. Bartels beantragt für die Linksfraktion eine Auszeit.
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Auszeit von 19:28 Uhr bis 19:38 Uhr
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Haushaltssatzung 2014 sowie den Haushaltsplan 2014 unter Einbeziehung der Veränderungslisten und der Liste von Haushaltssicherungsmaßnahmen gemäß Anlage.
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Liste von Haushaltssicherungsmaßnahmen als Haushaltssicherungskonzept. Das Konzept ist mit der nächsten Haushaltssatzung fortzuschreiben.
- Die Bürgerschaft beschließt das negative Jahresergebnis durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage und aus zweckgebundenen Ergebnisrücklagen soweit wie möglich auszugleichen.