16.12.2013 - 5.20 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 - Schönwa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.20
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 16.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 5.20 |
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 - Schönwalde I/West-, Satzungsbeschluss B697-37/13 |
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 – Schönwalde I/ West – wie folgt:
Abstimmungsergebnis: bei 34 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen beschlossen |
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 – Schönwalde I/ West – wie folgt:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 – Schönwalde I/ West – vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
- Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I, S. 1548), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323), beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 – Schönwalde I/ West –, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), als Satzung (Anlage 2).
- Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 – Schönwalde I/ West – wird gebilligt (Anlage 3).
- Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 – Schönwalde I/ West – gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.