04.03.2014 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - ...

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Beratung

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Bebauungsplan Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - ;

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (3. Durchgang)

 

 

Herr Kaiser bringt die Vorlage ein.

 

Herr Dr. Bittner bittet um die Beantwortung folgender Punkte durch das Stadtbauamt, die während der Sitzung nicht abschließend geklärt wurden:

  1. Worauf bezieht sich der Passus: 50% der Länge sollen mit einer Hecke bepflanzt werden?

A       Die Angabe „50% der Gesamtlänge“ bezieht sich auf die Länge der Grundstücksgrenze.

  1. Warum wird die Heckenhöhe auf max. 2 Meter begrenzt? Ist es nicht sinnvoller, nur eine Mindesthöhe festzulegen?

A       Die Höhe von Hecken ist an keiner Stelle auf max. 2 Meter festgesetzt. Es sind jedoch Pflanzqualitäten vorgeschrieben, also die Größe und Qualität der Gehölze zum Pflanzzeitpunkt.

  1. Was passiert mit dem Brunnen auf dem Gelände?

A       Während des Betriebes der Brauerei diente der Brunnen der Wasser-Gewinnung für die Getränkeproduktion. Künftig wird dieser Brunnen keine Funktion mehr haben, so dass er im oberen Bereich abgetragen und anschließend verschüttet wird.

  1. Im Keller der Brauereivilla befindet sich ein Fledermauswinterquartier. Als Ausweichquartier wird ein Quartier am Karl-Marx-Platz angegeben. Soweit bekannt ist, gibt es eine Verpflichtung, für ein Ausweichquartier zu sorgen. Welche Maßnahmen werden unternommen, ein Ausweichquartier bereit zu stellen.

A       Folgende Maßnahmen sind für den Verlust des Fledermauswinterquartiers im Geltungsbereich des B-planes vorgesehen/ festgesetzt:

  • Sanierungen, die den Keller der Villa betreffen, werden außerhalb der Winterquartierzeit durchgeführt, d. h. im Zeitraum April bis September. Sanierungen, die das Erdgeschoss und die Obergeschosse der Villa betreffen werden vor Beginn der Vogelbrutzeit begonnen, d. h. bis März.
  • Es ist ein Ersatzwinterquartier mit räumlichem Bezug vor Verlust des Kellerquartiers in der Villa herzustellen. Es hat eine bauliche Sicherung und Optimierung (Verschluss von Öffnungen, Reparatur von Schäden am Mauerwerk, Einbau einer Revisionsluke, Anlage eines Fledermauseinfluges, Anlage von Hangplätzen, Frostschutzabdeckung) eines als Winterquartier geeigneten Gebäudes in der näheren Umgebung (z. B. Keller Karl-Marx-Platz/ Ecke Bahnhofstraße) zu erfolgen.

Die Festsetzungen müssen im Falle einer Sanierung der Villa vom Eigentümer in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde eingehalten bzw. fristgerecht umgesetzt werden.

Die Verfügbarkeit eines Kellers am Karl-Marx-Platz ist noch zu prüfen. Sollte ein Keller nicht zur Verfügung stehen, ist nach Alternativen zu suchen. Ggf. wird ein Ausnahmeverfahren notwendig. Im Ausnahmeverfahren würden ähnliche Auflagen formuliert, lediglich der räumliche Zusammenhang zwischen bestehendem Quartier und Ersatzquartier könnte unter bestimmten Voraussetzungen gelockert werden.

Die Beschlussvorlage wird einstimmig (10 Ja- Stimmen) angenommen.