24.03.2014 - 6.8 Bebauungsplan Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - ...

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Beratung

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Bebauungsplan Nr. 64 - Wohnpark Brauerei -

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (3. Durchgang)

B713-39/14

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (3. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - wie folgt:

 

  1. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - soll gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13a Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung, weiter geführt werden. Alle bisher durchgeführten Verfahrensschritte für das Aufstellungsverfahren gelten weiter.

 

2. Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 und § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB zu dem v. g. Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - einschließlich Begründung zu beteiligen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - und dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 37 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (3. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - wie folgt:

 

  1. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - soll gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13a Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung, weiter geführt werden. Alle bisher durchgeführten Verfahrensschritte für das Aufstellungsverfahren gelten weiter.

 

2. Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 und § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB zu dem v. g. Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - einschließlich Begründung zu beteiligen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - und dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 37 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen

    beschlossen