24.03.2014 - 6.8 Bebauungsplan Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 24.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (3. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - wie folgt:
- Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - soll gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13a Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung, weiter geführt werden. Alle bisher durchgeführten Verfahrensschritte für das Aufstellungsverfahren gelten weiter.
2. Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 und § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB zu dem v. g. Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - einschließlich Begründung zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 64 - Wohnpark Brauerei - und dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: bei 37 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen
beschlossen