30.04.2014 - 6.2 Vorbereitung der Änderung der Rechtsform des Ki...

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Beratung

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Vorbereitung der Änderung der Rechtsform des Kitabetriebes und der Einbringung der Immobilien der städtischen Kindertagesstätten und Horte in die Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Greifswald mbH (WVG)

B714-40/14

 

 

Herr Dr. Bartels bringt die geänderte fraktionelle Beschlussvorlage der Fraktionen der SPD, der FDP, der Linksfraktion, der Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Prof. Hardtke ein und nimmt die Begründung vor.

 

Folgender Änderungsantrag der Fraktion der Bürgerliste wird durch Herrn Spring eingebracht und begründet:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt: 

1.      Der Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald B689-37/2013 vom 16.12.2013 wird aufgehoben.

2.      Der bisherige Regiebetrieb der Kindertagesstätten und Horte wird aufgelöst. Es wird zum 01.01.2015 eine gemeinnützige GmbH gegründet, welche die kommunalen Kitas und Horte betreibt.

3.      Die Immobilien werden in die gGmbH als Sacheinlage eingebracht.  Die anfallende Grunderwerbssteuer wird als Zuschuss von der Universitäts- Hansestadt Greifswald getragen.

4.      Für die gGmbH wird die kaufmännische Geschäftsführung bundesweit ausgeschrieben. Es wird ein Aufsichtsrat entsprechend den Regelungen der Kommunalverfassung gebildet.

5.      In der Aufbauphase der gGmbH sollte, wenn notwendig, auf der Grundlage von Dienstleistungsverträgen externer Sachverstand zu Rate gezogen werden.

 

 

Die Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr.: 05/1290) wird durch Herrn Senator Dembski eingebracht und begründet.

 

Im Rahmen der Diskussion sprechen zum Thema: Herr Dr. Kerath, Herr Radicke und Herr Hochschild.

 

Am Ende der Diskussion weist der Oberbürgermeister darauf hin, dass die Verwaltung hinsichtlich der Beauftragung eines Gutachters rechtliche Probleme sieht. Im Fall der Zustimmung zur fraktionellen Vorlage wird der Gesellschafter entsprechende Beschlüsse fassen, dass eine Beauftragung eines Gutachters in Übereinstimmung mit kommunal- und haushaltsrechtlichen Regelungen erfolgen wird.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt der Präsident zunächst den Änderungsantrag der Bürgerliste zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: bei 16 Ja-Stimmen und 22 Gegenstimmen

    abgelehnt

 

Daraufhin lässt Herr Liskow über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt in Abänderung des Bürgerschaftsbeschlusses B 689-37/13 vom 16.12.2013:

 

  1. Vorbereitung des Eigenbetriebes

 

Die Betreibung der kommunalen Kindertagesstätten soll in der Rechtsform eines Eigenbetriebes erfolgen, der zum 01.01.2015 seine Tätigkeit aufnehmen soll.

II.

 

Die Verwaltung wird zur Umsetzung dieser Maßnahme beauftragt zur Vorbereitung einer Beschlussfassung durch die Bürgerschaft im September 2014

 

1. Eine Eigenbetriebssatzung zu erstellen und die Bildung eines Betriebsausschusses vorzubereiten.

 

2. Die Ausschreibung für die Stelle eines/einer Eigenbetriebsleiters/in vorzubereiten

 

3. Die erforderlichen Personalgespräche unter Beteiligung der betroffenen Gewerkschaften zu führen.

 

4. Die für die Durchführung des Eigenbetriebs notwendigen sachlichen, finanziellen und personellen Voraussetzungen zu ermitteln.

 

  1. Überführung der Immobilien

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Greifswald mbH (WVG) unverzüglich einen Gesellschafterbeschluss mit folgendem Inhalt zu fassen:

 

Die Geschäftsführung der WVG wird beauftragt bis zum 15. August 2014 die Verkehrswerte der Immobilien zu ermitteln, in denen städtische Kindertagesstätten und Horte betrieben werden, soweit es sich um Immobilien handelt, die im städtischen Eigentum stehen.

 

1. Bei gleichzeitiger anderweitiger Nutzung solcher Immobilien, beispielsweise als Schule (Krull-Hort), soll die Wertermittlung nur erfolgen, wenn es rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, diese Immobilien rechtlich zu teilen und sich die Wertermittlung dann nur auf den zur Nutzung als Kindertagesstätte oder Hort abteilbaren Teil dieser Immobilie beziehen.

 

2. Die Wertermittlungen sind zu begründen und haben sich nur am Verkehrswert zu orientieren.

 

3. Die WVG soll eine/n öffentlich bestellte/n und vereidigte/n Grundstückssachverständige/n beauftragen.

 

4. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens trägt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

IV.

 

In der Bürgerschaftssitzung im September 2014 soll der Oberbürgermeister auf der Grundlage der ermittelten Werte die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Sacheinlage in die WVG auf

  1. die Stadt
  2. den Kita-Eigenbetrieb und
  3. die WVG

darlegen. Dabei soll insbesondere darüber Auskunft gegeben werden, ob eine Einbringung mit Nachteilen für die Mieter/innen der WVG, insbesondere Mieterhöhungen, verbunden ist.

 

V.

In der Bürgerschaftssitzung im Oktober 2014 entscheidet die Bürgerschaft, ob die genannten Immobilien als Sacheinlage in die WVG eingebracht werden sollen. Im Falle eines positiven Votums wird der Oberbürgermeister beauftragt auf Basis der ermittelten Verkehrswerte der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu der drauffolgenden Sitzung eine Beschlussvorlage zur kapitalerhöhenden Einbringung der Immobilien in das Vermögen der WVG vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 22 Ja-Stimmen und 16 Gegenstimmen

    beschlossen

 

Damit entfällt die Abstimmung über die Verwaltungsvorlage TOP 6.1 zum weiteren Verfahren zur Neuorganisation der kommunalen Kindertagesstätten.

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt in Abänderung des Bürgerschaftsbeschlusses B 689-37/13 vom 16.12.2013:

 

  1. Vorbereitung des Eigenbetriebes

 

Die Betreibung der kommunalen Kindertagesstätten soll in der Rechtsform eines Eigenbetriebes erfolgen, der zum 01.01.2015 seine Tätigkeit aufnehmen soll.


II.

 

Die Verwaltung wird zur Umsetzung dieser Maßnahme beauftragt zur Vorbereitung einer Beschlussfassung durch die Bürgerschaft im September 2014

 

1. Eine Eigenbetriebssatzung zu erstellen und die Bildung eines Betriebsausschusses vorzubereiten.

 

2. Die Ausschreibung für die Stelle eines/einer Eigenbetriebsleiters/in vorzubereiten

 

3. Die erforderlichen Personalgespräche unter Beteiligung der betroffenen Gewerkschaften zu führen.

 

4. Die für die Durchführung des Eigenbetriebs notwendigen sachlichen, finanziellen und personellen Voraussetzungen zu ermitteln.

 

  1. Überführung der Immobilien

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Greifswald mbH (WVG) unverzüglich einen Gesellschafterbeschluss mit folgendem Inhalt zu fassen:

 

Die Geschäftsführung der WVG wird beauftragt bis zum 15. August 2014 die Verkehrswerte der Immobilien zu ermitteln, in denen städtische Kindertagesstätten und Horte betrieben werden, soweit es sich um Immobilien handelt, die im städtischen Eigentum stehen.

 

1. Bei gleichzeitiger anderweitiger Nutzung solcher Immobilien, beispielsweise als Schule (Krull-Hort), soll die Wertermittlung nur erfolgen, wenn es rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, diese Immobilien rechtlich zu teilen und sich die Wertermittlung dann nur auf den zur Nutzung als Kindertagesstätte oder Hort abteilbaren Teil dieser Immobilie beziehen.

 

2. Die Wertermittlungen sind zu begründen und haben sich nur am Verkehrswert zu orientieren.

 

3. Die WVG soll eine/n öffentlich bestellte/n und vereidigte/n Grundstückssachverständige/n beauftragen.

 

4. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens trägt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

IV.

 

In der Bürgerschaftssitzung im September 2014 soll der Oberbürgermeister auf der Grundlage der ermittelten Werte die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Sacheinlage in die WVG auf

  1. die Stadt
  2. den Kita-Eigenbetrieb und
  3. die WVG


darlegen. Dabei soll insbesondere darüber Auskunft gegeben werden, ob eine Einbringung mit Nachteilen für die Mieter/innen der WVG, insbesondere Mieterhöhungen, verbunden ist.

 

V.

In der Bürgerschaftssitzung im Oktober 2014 entscheidet die Bürgerschaft, ob die genannten Immobilien als Sacheinlage in die WVG eingebracht werden sollen. Im Falle eines positiven Votums wird der Oberbürgermeister beauftragt auf Basis der ermittelten Verkehrswerte der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu der drauffolgenden Sitzung eine Beschlussvorlage zur kapitalerhöhenden Einbringung der Immobilien in das Vermögen der WVG vorzulegen.